Religionsunterricht diene dem Kindeswohl

Von Nicsbloghaus @_nbh

Richter am Oberlandesgericht Köln ver­tre­ten laut dom­ra­dio in einem Rechtsstreit die Meinung, dass “eine Teilnahme am Religionsunterricht für die Bildung der Kinder för­der­lich sei.”

Geklagt hatte eine Mutter, deren Kinder bei dem getrennt leben­den, aber eben­falls sor­ge­be­rech­tig­ten Vater leben. Der Streit ent­zün­dete sich an der Frage, ob die bei­den kon­fes­si­ons­lo­sen Kinder den Religionsunterricht sowie die Schulgottesdienste besu­chen sol­len.

Das Gericht ver­tritt die Auffassung, dass “die Wissensvermittlung über Herkunft und Bedeutung reli­giö­ser Feste … der Allgemeinbildung der Kinder (diene), ohne dass damit ein Zwang ver­bun­den sei, selbst an Gott zu glau­ben oder über­haupt einer Religionsgemeinschaft anzu­ge­hö­ren.”