Richter am Oberlandesgericht Köln vertreten laut domradio in einem Rechtsstreit die Meinung, dass “eine Teilnahme am Religionsunterricht für die Bildung der Kinder förderlich sei.”
Geklagt hatte eine Mutter, deren Kinder bei dem getrennt lebenden, aber ebenfalls sorgeberechtigten Vater leben. Der Streit entzündete sich an der Frage, ob die beiden konfessionslosen Kinder den Religionsunterricht sowie die Schulgottesdienste besuchen sollen.
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass “die Wissensvermittlung über Herkunft und Bedeutung religiöser Feste … der Allgemeinbildung der Kinder (diene), ohne dass damit ein Zwang verbunden sei, selbst an Gott zu glauben oder überhaupt einer Religionsgemeinschaft anzugehören.”