Religionsgemeinschaften in Deutschland und ihre Finanzierung

Von Nicsbloghaus @_nbh

WEIMAR. (fgw) Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der jewei­li­gen Gemeinschaft erhe­ben. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Arbeitgebern im Lohnsteuerabzugsverfahren ein­ge­zo­gen und über die staat­li­chen Finanzämter an die erhe­ben­den Kirchen wei­ter­ge­lei­tet. Voraussetzung für die Erhebung ist der Status der Religionsgemeinschaft als einer Körperschaft des öffent­li­chen Rechts (K.d.ö.R.)

Die religiöse Vielfalt in Deutschland ist wesentlich größer als es diese Grafik vermuten läßt.

Vom Eintreiben ihrer Kirchensteuer genann­ten Mitgliedsbeiträge durch Dritte machen fol­gende Religionsgemeinschaften Gebrauch:

  • die Gliedkirchen der EKD; Konfessionsmerkmal: „ev” (Kennzahl „61″ bei der Lohnsteuer-Anmeldung)
  • die Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche; Konfessionsmerkmal: „rk” (Kennzahl „62″)
  • das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland; Konfessionsmerkmal: „ak” (Kennzahl „63″)
  • die Freireligiösen Gemeinden (Landesgemeinden Baden, Mainz, Offenbach und Pfalz)
  • die Unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten
  • die jüdi­schen Gemeinden („Kultussteuer”)

Folgende Kirchen in Hamburg, die Körperschaften des öffent­li­chen Rechts sind, zie­hen ihre Kirchensteuern gem. § 8 Abs. 1 HmbKiStG dage­gen selbst ein:

  • die Mennonitengemeinde zu Hamburg und Altona
  • die Evangelisch-reformierte Kirche in Hamburg
  • die Dänische Seemannskirche in Hamburg

Folgende Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffent­li­chen Rechts sind und des­halb das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer haben, erhe­ben keine “Kirchensteuer”:

  • der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden
  • der Bund Freier evan­ge­li­scher Gemeinden in Deutschland
  • die Evangelisch-methodistische Kirche
  • die Heilsarmee
  • der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden
  • die Siebenten-Tags-Adventisten
  • die ortho­do­xen Kirchen
  • die Zeugen Jehovas
  • die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen)
  • die Christian Science
  • die Neuapostolische Kirche
  • die Christengemeinschaft
  • der Bund für Geistesfreiheit
  • der Humanistische Verband Nordrhein-Westfalen
  • die Freien Humanisten Niedersachsen
  • die Humanisten Württemberg

Diese Gemeindebünde, Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften finan­zie­ren ihre Arbeit durch frei­wil­lige Mitgliedsbeiträge.

Insgesamt wir­ken in Deutschland mehr als 130 Kirchen und Religionsgemeinschaften; (säku­lare) Weltanschauungsgemeinschaften sind in die­ser Gesamtzahl nicht ent­hal­ten. Dabei beläuft sich die z.B. die Gesamtmitgliederzahl der ver­schie­de­nen ortho­do­xen christ­li­chen Kirchen auf rund 1,5 Millionen – die alle ihre Mitgliedsbeiträge selbst ein­zie­hen.

Wenn Laizisten die Abschaffung von Privilegien der bei­den soge­nann­ten Amtskirchen for­dern, ins­be­son­dere den Einzug ihrer Mitgliedsbeiträge durch Arbeitgeber und staat­li­che Finanzämter, so tre­ten sie zugleich für die Gleichbehandlung aller mehr als 100 Kirchen- und Religionsgemeinschaften ein.

[Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar]