WEIMAR. (fgw) Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der jeweiligen Gemeinschaft erheben. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Arbeitgebern im Lohnsteuerabzugsverfahren eingezogen und über die staatlichen Finanzämter an die erhebenden Kirchen weitergeleitet. Voraussetzung für die Erhebung ist der Status der Religionsgemeinschaft als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.)
Die religiöse Vielfalt in Deutschland ist wesentlich größer als es diese Grafik vermuten läßt.
Vom Eintreiben ihrer Kirchensteuer genannten Mitgliedsbeiträge durch Dritte machen folgende Religionsgemeinschaften Gebrauch:
- die Gliedkirchen der EKD; Konfessionsmerkmal: „ev” (Kennzahl „61″ bei der Lohnsteuer-Anmeldung)
- die Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche; Konfessionsmerkmal: „rk” (Kennzahl „62″)
- das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland; Konfessionsmerkmal: „ak” (Kennzahl „63″)
- die Freireligiösen Gemeinden (Landesgemeinden Baden, Mainz, Offenbach und Pfalz)
- die Unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten
- die jüdischen Gemeinden („Kultussteuer”)
Folgende Kirchen in Hamburg, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ziehen ihre Kirchensteuern gem. § 8 Abs. 1 HmbKiStG dagegen selbst ein:
- die Mennonitengemeinde zu Hamburg und Altona
- die Evangelisch-reformierte Kirche in Hamburg
- die Dänische Seemannskirche in Hamburg
Folgende Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und deshalb das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer haben, erheben keine “Kirchensteuer”:
- der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden
- der Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland
- die Evangelisch-methodistische Kirche
- die Heilsarmee
- der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden
- die Siebenten-Tags-Adventisten
- die orthodoxen Kirchen
- die Zeugen Jehovas
- die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen)
- die Christian Science
- die Neuapostolische Kirche
- die Christengemeinschaft
- der Bund für Geistesfreiheit
- der Humanistische Verband Nordrhein-Westfalen
- die Freien Humanisten Niedersachsen
- die Humanisten Württemberg
Diese Gemeindebünde, Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften finanzieren ihre Arbeit durch freiwillige Mitgliedsbeiträge.
Insgesamt wirken in Deutschland mehr als 130 Kirchen und Religionsgemeinschaften; (säkulare) Weltanschauungsgemeinschaften sind in dieser Gesamtzahl nicht enthalten. Dabei beläuft sich die z.B. die Gesamtmitgliederzahl der verschiedenen orthodoxen christlichen Kirchen auf rund 1,5 Millionen – die alle ihre Mitgliedsbeiträge selbst einziehen.
Wenn Laizisten die Abschaffung von Privilegien der beiden sogenannten Amtskirchen fordern, insbesondere den Einzug ihrer Mitgliedsbeiträge durch Arbeitgeber und staatliche Finanzämter, so treten sie zugleich für die Gleichbehandlung aller mehr als 100 Kirchen- und Religionsgemeinschaften ein.
[Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar]