Religionsgemeinschaften in Deutschland und ihre Finanzierung

WEIMAR. (fgw) Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der jewei­li­gen Gemeinschaft erhe­ben. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Arbeitgebern im Lohnsteuerabzugsverfahren ein­ge­zo­gen und über die staat­li­chen Finanzämter an die erhe­ben­den Kirchen wei­ter­ge­lei­tet. Voraussetzung für die Erhebung ist der Status der Religionsgemeinschaft als einer Körperschaft des öffent­li­chen Rechts (K.d.ö.R.)

Die religiöse Vielfalt in Deutschland ist wesentlich größer als es diese Grafik vermuten läßt.

Die religiöse Vielfalt in Deutschland ist wesentlich größer als es diese Grafik vermuten läßt.

Vom Eintreiben ihrer Kirchensteuer genann­ten Mitgliedsbeiträge durch Dritte machen fol­gende Religionsgemeinschaften Gebrauch:

  • die Gliedkirchen der EKD; Konfessionsmerkmal: „ev” (Kennzahl „61″ bei der Lohnsteuer-Anmeldung)
  • die Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche; Konfessionsmerkmal: „rk” (Kennzahl „62″)
  • das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland; Konfessionsmerkmal: „ak” (Kennzahl „63″)
  • die Freireligiösen Gemeinden (Landesgemeinden Baden, Mainz, Offenbach und Pfalz)
  • die Unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten
  • die jüdi­schen Gemeinden („Kultussteuer”)

Folgende Kirchen in Hamburg, die Körperschaften des öffent­li­chen Rechts sind, zie­hen ihre Kirchensteuern gem. § 8 Abs. 1 HmbKiStG dage­gen selbst ein:

  • die Mennonitengemeinde zu Hamburg und Altona
  • die Evangelisch-reformierte Kirche in Hamburg
  • die Dänische Seemannskirche in Hamburg

Folgende Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffent­li­chen Rechts sind und des­halb das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer haben, erhe­ben keine “Kirchensteuer”:

  • der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden
  • der Bund Freier evan­ge­li­scher Gemeinden in Deutschland
  • die Evangelisch-methodistische Kirche
  • die Heilsarmee
  • der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden
  • die Siebenten-Tags-Adventisten
  • die ortho­do­xen Kirchen
  • die Zeugen Jehovas
  • die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen)
  • die Christian Science
  • die Neuapostolische Kirche
  • die Christengemeinschaft
  • der Bund für Geistesfreiheit
  • der Humanistische Verband Nordrhein-Westfalen
  • die Freien Humanisten Niedersachsen
  • die Humanisten Württemberg

Diese Gemeindebünde, Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften finan­zie­ren ihre Arbeit durch frei­wil­lige Mitgliedsbeiträge.

Insgesamt wir­ken in Deutschland mehr als 130 Kirchen und Religionsgemeinschaften; (säku­lare) Weltanschauungsgemeinschaften sind in die­ser Gesamtzahl nicht ent­hal­ten. Dabei beläuft sich die z.B. die Gesamtmitgliederzahl der ver­schie­de­nen ortho­do­xen christ­li­chen Kirchen auf rund 1,5 Millionen – die alle ihre Mitgliedsbeiträge selbst ein­zie­hen.

Wenn Laizisten die Abschaffung von Privilegien der bei­den soge­nann­ten Amtskirchen for­dern, ins­be­son­dere den Einzug ihrer Mitgliedsbeiträge durch Arbeitgeber und staat­li­che Finanzämter, so tre­ten sie zugleich für die Gleichbehandlung aller mehr als 100 Kirchen- und Religionsgemeinschaften ein.

[Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar]


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