Reizthema Fluglärm: Mehr geht nicht

Reizthema Fluglärm: Mehr geht nicht
Deutsche Herzstiftung fordert striktes Nachtflugverbot
(SV) Die Deutsche Herzstiftung fordert ein striktes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Damit appelliert die Patientenorganisation an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, sich für ein striktes Nachtflugverbot zu entscheiden und damit dem neuen medizinischen Kenntnisstand Rechnung zu tragen. „Das Nachtflugverbot ist unverzichtbar", betont der Herzspezialist Prof. Dr. med. Thomas Meinertz, Vorsitzender der Deutschen Herzstiftung. „Dauernde hohe Belastung durch Fluglärm macht krank — das haben wissenschaftliche Studien gezeigt. Die hohen Lärmpegel führen zu einer Ausschüttung von Stresshormonen und damit zu Bluthochdruck, einem der wichtigsten Risikofaktoren für Herzerkrankungen und Schlaganfall. Schon tagsüber ist der Fluglärm vielerorts nicht zumutbar. Noch gravierender ist Fluglärm in der Nacht, weil dann die Erholungsphase fehlt, die für Körper und Seele unbedingt notwendig ist. Aus gesundheitlichen Gründen ist eine Aufhebung des Nachtflugverbots nicht zu verantworten."
Die jüngsten Auseinandersetzungen um den Flugbetrieb in Frankfurt am Main, aber auch in München und Berlin-Schönefeld sind ein ernst zu nehmender Aufschrei von Menschen für den Schutz ihrer Gesundheit und die ihrer Kinder. Seit die neue Landebahn des Flughafens Frankfurt am Main im Oktober 2011 in Betrieb genommen wurde, sind mehr als 300 000 Menschen allein in Frankfurt und der Rhein-Main-Region von früh morgens bis in die Nacht dem Lärm der Flugzeuge ausgesetzt, die in geringer Höhe ihre Häuser, die Kliniken, Schulen, Kitas und Kinderspielplätze überfliegen. Der Kardiologe am Mainzer Universitätsklinikum und Fluglärm-Forscher, Prof. Dr. med. Thomas Münzel, sagt: „Heute weiß man, dass Fluglärm für die Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen - insbesondere Bluthochdruck, Herzinfarkt und Schlaganfall - und Depressionen, eventuell auch Tumorerkrankungen, verantwortlich ist. Des Weiteren wissen wir, dass es zu psychomotorischen Entwicklungsstörungen bei Kindern kommt." Münzel ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Herzstiftung.
Erhöhung von Erkrankungsrisiko und Sterblichkeit
Eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien belegt einen Zusammenhang zwischen Fluglärmbelastung und der Häufigkeit von sowie der Sterblichkeit an Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Bei Kindern wurde eine Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit durch zunehmende Fluglärmbelastung nachgewiesen. Vier Studien seien zitiert:
•    Das Risiko eines Bluthochdrucks erhöhte sich um 19 Prozent bei Personen, die einer Fluglärmbelastung von über 50 dB(A) ausgesetzt waren. Das ergaben Untersuchungen eines schwedischen Forscherteams (Eriksson et al., EpidemioL, 2007) an 2 027 Männern im Alter zwischen 35 und 56 Jahren über einen Zeitraum von zehn Jahren.
•    Dass dauerhafter nächtlicher Fluglärm das Risiko für Bluthochdruck deutlich erhöht, hat die HYENA-Studie in einer Untersuchung an mehreren europäischen Flughäfen nachgewiesen (Jarup et al., Enviromental Health Perspectives, 2008). Bei einer Zunahme des nächtlichen Schallpegels um 10 dB(A) erhöhte sich auch das Risiko einer Hochdruckerkrankung um 14 Prozent.
Reizthema Fluglärm: Mehr geht nicht•    Einen deutlichen Zusammenhang zwischen Herzinfarktsterblichkeit und Fluglärm hat eine Schweize rStudie nachgewiesen (Huss et al., EpidemioL, 2010). Der Studie zufolge besteht bei Personen mit einer starken Fluglärmbelastung von über 60 dB (A) ein um 30 Prozent höheres Risiko, an einem Herzinfarkt zu sterben, verglichen mit Personen, die einer Belastung von 45 dB(A) ausgesetzt sind.
•    Dass die geistige Leistungsfähigkeit und das Gedächtnis von Kindern durch zunehmende Fluglärmbelastung erheblich leiden, zeigte eine wissenschaftliche Studie (Stansfeld et al., The Lancet, 2005), die 2 844 Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren untersucht hat.
Deshalb fordert die Deutsche Herzstiftung:
•    Ein striktes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr.
•    Einen aktiven Schallschutz und schonendere An- und Abflugverfahren wie den kontinuierlichen Sinkflug (CDA) und den Steilstart auf Routen mit minimaler Lärmbelastung.
•    Die Kerosinbelastung ist eine viel zu wenig beachtete Gefährdung der Gesundheit und muss bei Neu- und Ausbaumaßnahmen berücksichtigt werden.
•    Ein neues Fluglärmschutzgesetz muss dem Artikel 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" und den neuen medizinischen Erkenntnissen Rechnung tragen.
•    Bei jedem Neubau oder jeder Erweiterung eines Flughafens müssen Gesundheitsaspekte ein ganz neues Gewicht bekommen. Negative Auswirkungen, Erkrankungs- und Sterblichkeitsrisiken müssen in die Planung eingehen. Auch sind die Gesundheitsministerien der Länder in die Planung und Umsetzung von Flughafenneubauten und -erweiterungen verstärkt einzubinden. 

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