Die Kunden sind sauer, die Verbraucherschutz-Sendung WISO entschieden, das Vorgehen von Vodafone als „Verbrauchertäuschung der Woche“ auszuzeichnen und nun hat auch die Bundesnetzagentur als zuständige zuständige Aufsichtsbehörde dem Provider Vodafone verboten, die pseudoamtlich aufgemachten Werbepostkarten und -Briefe weiter zu nutzen, um neue Kunden zu gewinnen.
Amtliche Schreiben als Brief und Postkarte
Der Provider schickte „amtlich“ aufgemachte Werbe-Schreiben mit der Schlagzeile „Wichtige Information“ und einem schon mit eingedruckten Hinweis auf die angeblich schon „wiederholt versuchte Zustellung“ an seine Kunden, um denen dann beim Rückruf kostenpflichtige Leistungen zu verkaufen.
Klare Verbrauchertäuschung
„Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen„, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, „Wir nehmen Täuschung der Verbraucher nicht hin„.
Mit dem Aufdruck „Wichtige Hinweise zu Anschlussdiensten in Ihrem Gebäude“ hätte Vodafone mit den Briefen und Karten versucht, einen amtlichen Eindruck zu erwecken. Der aufgedruckte Stempel „Wiederholter Zustellversuch“ sollte Dringlichkeit signalisieren. Das ging der Regulierungsbehörde deutlich zu weit: „Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet„, sagte Homann dazu.
„Die Auslieferung der beiden von Ihnen genannten Werbemittel haben wir inzwischen gestoppt„, versprach ein Sprecher des Unternehmens schjon im Januar. Vodafone will die Werbung nun „überarbeiten und künftig den aufgedruckten Stempel nicht mehr einsetzen„.
Betrug ohne Folgen
Naja – sie werden schon wieder einen neuen Trick finden, um die Verbraucher zu täuschen und auszutricksen. Denn bestraft werden die Betrüger dafür ja offenbar nicht – kein Wunder, dass sich die Versorger sich immer neue Methoden zum Betrug an Verbrauchern einfallen lassen. Aber solange die Parteispenden weiter fließen, scheint ja alles in Ordnung im Staate Deutschland…