Registrierungspflicht in Restaurants, garantiert nicht sicher

Von Volkerl

In Deutschland grassiert die Datensammelwut

Im Land des Datenschutzes ist in Zeiten von Corona die Sicherheit der persönlichen Daten nicht gerade gewährleistet. So wurde seitens der Länder die Registrierung der Gäste in der Gastronomie verpflichtend eingeführt. Formal, um die Öffnung von Restaurants und Gaststätten zu ermöglichen. 
Leider unterscheiden sich die Vorgaben je nach Bundesland, was meiner Ansicht nach nicht mit dem Föderalismus zu begründen ist.

Viel schlimmer aber ist die Ausgestaltung der Vorgaben aus den Landeshauptstädten. 
Da wird von ‘Kontaktdaten’ gesprochen . Doch was sind ‘Kontaktdaten’? Welche Angaben sind dazu erforderlich? Dazu steht in den tollen Schriften der Landesbehörden nichts. Genauso wenig wie die Bezeichnung ‘Erreichbarkeit’ nur wenig bis gar nicht erläutert wird. 

Dass in diesem Zusammenhang sich viel Gastronomen allein gelassen und sogar hilflos fühlen, kann ich gut nachvollziehen. Nach einigen Wochen ohne irgendwelche Einkünfte dürfen ihre Lokale wieder öffnen. Aber nur mit der Vorgabe, die persönlichen Daten der Gäste zu erfassen. 

Doch wie sind die Daten zu erfassen?

Name und Anschrift, das bekommt man ja noch recht einfach hin. Aber wenn ich als Gastwirt nun weiß, wie der Gast heißt und wo er wohnt, ist das das Eine. Das Andere aber ist die Frage nach der Ablage dieser Informationen?

  • Reicht eine Excel Tabelle?
  • Wer füllt diese Tabelle? 
    der Gast oder der Gastronom
  • Wo wird diese Tabelle gelagert?
  • Wer hat Zugriff auf diese Tabelle mit den personenbezogenen Daten?
  • Wie lange muss der Gastronom diese Listen aufbewahren? 
  • Falls ja, wann und wie müssen die Listen vernichtet werden? 
  • Müssen die Gäste über die Ablage und den Umgang mit den Daten informiert werden? Falls ja, wie?

Dies sind nur einige Fragen, die nicht geklärt sind und ohne auch nur einem Gastronom etwas Negatives nachsagen zu wollen, sind dem nicht datenschutz-konformen Umgang mit den persönlichen Daten bis hin zu kriminellen Machenschaften Tür und Tor geöffnet. 

Ich verstehe ja den Ansatz, dass man seitens der Behörden die  Infektionsketten stoppen möchte. Aber abgesehen davon, dass die örtlichen Gesundheitsämter ohnehin schon überlastet sind, scheint die Datensammelwut, der schon Herr Schäuble in seiner Zeit als als Bundesinnenmister erlegen war, nun auch in den Länderparlamenten zu grassieren.

Vorratsdatenspeicherung Hoffentlich ist diese doch eher analoge Art der (illegalen) Vorratsdatenspeicherung bald Geschichte.
Die Bundesländer und deren Vorgaben (Stand: 21.05.2020)
Baden-Württemberg

Jeder Gast

  • Name,
  • Telefonnummer
  • oder Adresse 
Bayern

Eine Hauptperson

  • Name
  • Telefonnummer 
Bremen

Jeder Gast

  • Name
  • Kontaktdaten
Hamburg

Jeder Gast

  • Kontaktdaten
Hessen

Jeder Gast

  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
Niedersachsen

Jeder Gast

  • Kontaktdaten
Nordrhein-Westfalen

Jeder Gast

  • Kontaktdaten
Rheinland-Pfalz

Jeder Gast

  • Name,
  • Anschrift
  • Telefonnummer 
Saarland

Jeder Gast

  • Name
  • Erreichbarkeit
  • Wohnort 
Schleswig-Holstein

Jeder Gast

  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Email-Adresse
Sachsen-Anhalt

Hauptperson

  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Email-Adresse
Berlin - Brandenburg - Sachsen - Thüringen

Hier gilt die Erfassung der Personendaten nur als Empfehlung.

Hinweis: Die Begriffe 'Kontaktdaten' und 'Erreichbarkeit' sind nicht genauer erklärt.