Registrierkassenpflicht 1. Quartal straffrei

Wien (Culinarius) Der Jahreswechsel steht uns ja fast bevor und den Gastronomen raucht schon buchstäblich der Kopf, weil die neuen Steuerreformen auf sie warten. Wahrscheinlich größtes Gesprächsthema ist wohl die Einführung der Registrierkassenpflicht in der Gastronomie. Aber so wie es zurzeit aussieht, gibt es vielleicht doch ein kleines Aufatmen unter den Gastronomen im Land.

Wie schon in diversen Medien aufgeschnappt, hat ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner in der ORF-Pressestunde bekannt gegeben, dass Herr Minister Schelling den Wirten und Gastronomen im ersten halben Jahr von 2016 Straffreiheit gewähren wird.

Wir wissen nun aus erster Hand und zwar nach Gesprächen mit dem Ministerium für Finanzen, dass dieser Beschluss gestern zur Begutachtung der Regierung vorgelegt wurde.

Das Ministerium für Finanzen tritt in dieser Hinsicht partnerschaftlich und als Beratungshilfe für das Wirtschaftsministerium auf. Der Pressesprecher des Ministeriums konnte uns auch ein paar Einblicke in diesen Beschluss geben und hat uns wichtige Informationen zur Verfügung gestellt.

Im Beschluss wird angeführt, dass im ersten Quartal von 2016 die Registrierkassenpflicht zur Gänze straffrei sein wird. Sollten sich im zweiten Quartal noch immer Fälle der Nichterfüllung der Anforderungen einfinden, so wird bei Vorlegung glaubhafter Gründe, warum die Registrierkassenpflicht noch immer nicht umgesetzt wurde, auch hier Straffreiheit gewährt.

Diese Straffreiheit bezieht sich jedoch nur auf die Registrierkassenpflicht und nicht auf allgemeine steuerliche Verstöße des Unternehmens.

Weitere Informationen über dieses Thema werden nach Begutachtung des Beschlusses folgen.


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