Die Stadt Bad Homburg v.d.Höhe hat bei der Aufstellung des Haushalts 2012/2013 die rechtlichen Vorgaben eingehalten. Das geht aus einer Antwort des Regierungspräsidiums an die Bad Homburger Stadtverordnete Sibylle Raquet hervor. Die FDP-Fraktionsvorsitzende hatte in einem Schreiben an die Aufsichtsbehörde unter anderem moniert, die Stadt habe zwar Steuern angepasst, nicht aber zusätzliche Gebühren wie eine Straßenbeitragssatzung eingeführt.
Das betrachte sie als Verstoß gegen die Hessische Gemeindeordnung. Das Regierungspräsidium antwortet, es selbst habe die Erhöhung der Steuerhebesätze für erforderlich gehalten, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Bad Homburg sicherzustellen. Diese sei nun dauerhaft gesichert. Zu den Gebühren schreibt der Regierungspräsident: „Nahezu sämtliche gebührenrelevanten Bereiche, mit Ausnahme der Kindertagesstätten, wirtschaften nach meinen Feststellungen kostendeckend.“
Dazu muss man wissen: Städte dürfen mit Gebühren wie denen für Müllabfuhr und Straßenreinigung keine Gewinne machen, aus denen andere Aufgaben bezahlt werden, und müssen die Kosten durch Gebühreneinnahmen decken. Eine Unterdeckung wie bei den Kindertagesstätten aber sei in begründeten Fällen nach Ermessen der Kommune möglich, erinnert das Regierungspräsidium. Das Fehlen einer Straßenbeitragssatzung schließlich sei nicht zu beanstanden. Fazit des Regierungspräsidenten: Auf Grund der gesicherten finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt sowie der ausgeglichenen Gebührenhaushalte „vermag ich keinen Rechtsverstoß zu erkennen“. Kämmerer Karl Heinz Krug reagiert erfreut auf die Antwort des Regierungspräsidenten. „Genau genommen hat der Regierungspräsident doch den Stadtverordneten bestätigt, die diesmal gar nicht so einfachen Haushalts-Beschlüsse mit der gebotenen Sorgfalt gefasst zu haben. Dank dieser Beschlüsse bleibt Bad Homburg finanziell leistungsfähig – eine wichtige Voraussetzung, damit wir unsere Stadt weiter gestalten können.“ Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe