Regierung will die Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Bedürftige einschränken

Von Eckhardschulze

An und für sich ist Deutschland seit Jahren dabei, den “braunen Sumpf” neu anzulegen. Es sind nicht mehr die fahnenschwingenden, uniformtragenden und mit Marschmusik flanierenden Partei-Truppen auf den Straßen, die auf die Entwicklung aufmerksam machen, sondern die Parteioligarchen und Lobbyisten der Alt-Parteien, die im Hinterzimmer ihre “braune Suppe” anrühren und bereits beinahe 1/3 der Bevölkerung in die Armut getrieben haben; eine besondere Form der Ausgrenzung und Stigmatisierung. Es sind die Geldeliten und die sie tragenden Alt-Parteien, es ist die neoliberale Ideologie der Gier und der Abzockerei, die bereits 1/3 der Bevölkerung den “Armuts-Stern” angeheftet haben. Erhalten hat sich auch die Politik der Entrechtung, der gesellschaftlichen Ausgrenzung über Gesetze wie “Hartz-IV” sowie jetzt die Einschränkung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Damit die fortgesetzten Rechtsbrüche der Bundesregierung, getragen zum Beispiel bezogen auf die kriminelle Hartz-4-Gesetzgebung durch sämtliche Alt-Parteien, nicht durch zigtausende Urteile zu Gunsten der Leistungsberechtigten noch länger publik werden, soll in 2013 die Beratungs- und Prozesskostenhilfe für ärmere Bevölkerungsgruppen eingeschränkt werden.

Auf der Homepage gegen-hartz.de kann jeder zusammenfassende Hinweise nachlesen.

VERDI schreibt dazu folgendes:

18. Dezember 2012 | Ein Gesetzesentwurf des FDP-geführten Justizministeriums sieht vor, den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe stark einzuschränken. Dies würde vor allem Frauen, prekär Beschäftigte und Erwerbslose benachteiligen. Gerade für Hartz-IV-Empfänger gelten fast alle Jobs als zumutbar. Das neue Gesetz würde es ihnen deutlich erschweren, gegen die zunehmenden Sanktionen der Jobcenter juristisch vorzugehen und sich einen Anwalt zu nehmen.

Eine von der Bundesregierung überarbeitete Fassung liegt mittlerweile im Bundesrat und im Bundestag vor. Er sieht vor allem drei Verschlechterungen vor: Für einkommensarme Menschen soll es keinen ungehinderten Zugang zu einem Rechtsanwalt mehr geben, stattdessen muss ein Rechtspfleger den Antrag vorab bewilligen. Die Einkommensschwelle für den Zugang zu Rechtshilfen soll um rund 100 Euro in Richtung Hartz-IV-Niveau gesenkt werden. Die Kostenrückzahlung soll auf sechs Jahre verlängert werden. ver.di kritisiert in einer Stellungsnahme, dass das „zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko bis hin zu vertiefter Armut und Überschuldung“ werden könne – insbesondere für Menschen mit schwankenden Einkommen im Niedriglohnbereich.

Wer sich dagegen wehren will, der sollte sich an der von VERDI gestarteten Protestaktion (Unterschriftenliste) beteiligen. Hierzu der LINK.

Die “braunen Tendenzen” sind unübersehbar; sie kommen allerdings in neuen “Gewändern” daher. Es ist nicht mehr die Marschmusik, die die einfältige Masse begeistern soll, es sind vielmehr die Politik-Talk-Shows und die Reden von Politikern (z.B. Müntefering (SPD) in einer Rede 2006 – siehe ZEIT -: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.).

Es ist an der Zeit, den “braunen Sumpf” öffentlich zu machen und nachhaltig zu bekämpfen. Damals gab es die “Rassengesetze”, heute geht es um die Zementierung und den Ausbau (EU-Despotie) des “leistungslosen Wohlstandes” der ELITEN, der nur durch die weitere ENTRECHTUNG des unteren Drittels der Bevölkerung gewahrt werden kann.

Wer sich dagegen wehren will, der sollte die Verdi-Unterschriftenaktion unterstützen.

Weitersagen/-leiten könnte helfen.