Die Fristen für die Vorlage und Zahlung der vierteljährlichen Steuererklärungen für Selbständige und Pymes (IVA, IRPF y fraccionamientos de Sociedades) wurden aufgrund der Coronavirus-Pandemie verlängert.
Sie können bis zum 20. Mai eingereicht werden, wobei die Fristen verlängert werden, die am 20. April endeten.
Diese Maßnahme betrifft die 3,4 Millionen Selbständigen und KMU mit einem Umsatz von weniger als 600.000 Euro, 95% des Gesamtumsatzes, wird 3.558 Millionen an Liquidität betreffen.
Montero sagte, dass die neuen Maßnahmen zur Verlängerung der Laufzeiten zu dem sechsmonatigen Moratorium hinzukommen, die ersten drei ohne Interesse.