Regierung verbietet den Gebrauch des Wortes “Zwangsräumung”

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Es ist derzeit nicht einfach zu entscheiden, über welchen Skandal in Spanien man (zuerst) berichten soll. Nach unserer Auffassung zeigt aber gerade diese Meldung besonders deutlich, wie infam die Regierung mit den Menschen umgeht, auch wenn es im Grunde “nur” um den Gebrauch eines einzelnen Wortes geht. Das Wort “Zwangsräumung” (desahucios) soll vermieden und “durch weniger drastische Ausdrücke” ersetzt werden, lautet eine schriftliche Dienstanweisung der konservativen Regierungspartei.

Dolores de Cospedal ist die Ministerpräsidentin von Castilla-La Mancha und ein politisches Schwergewicht innerhalb von Rajoys Partido Popular. Ihre Regierung schickte soeben ein Schreiben an alle Delegationen des (Bundes)Landes, in dem befohlen wird, den Terminus “Zwangsräumung” in allen Schreiben zu vermeiden, die an diejenigen Familien geschickt werden, die eine Sozialwohnung erhalten hatten und nun eben das zu erwarten haben: ein Zwangsräumungsverfahren.

Die Dienstanweisung bezieht sich auf das “soziale Unbehagen”, das in der vergangenen Woche durch die Nachricht ausgelöst worden war, dass 200 Familien ihre Sozialwohnungen in Castilla-La Mancha verlieren sollen. Diese Meldung sei “dementiert oder näher erklärt” worden, heisst es, “was uns dazu veranlasst, den Gebrauch von Wörtern wie ´Zwangsräumung´ oder ´Verlust der Wohnung´ vermeiden zu müssen”.

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Der Ausdruck Neusprech (englisch: Newspeak, in älteren Versionen als Neusprache übersetzt) stammt aus dem Roman 1984 von George Orwell und bezeichnet eine Sprache, die aus politischen Gründen künstlich modifiziert wurde.

Kurz darauf antwortete die Vereinigung der Hypothekengeschädigten (PAH) der Ministerpräsidentin per Twitter und erklärte, das Verbot, ein bestimmtes Wort zu benutzen, verändere nicht die Realität: “Nennen Sie es Zwangsräumung oder Verbrechen!”

Die Dienstanweisung befiehlt, die verbotenen Ausdrücke müssten “durch weniger schwerwiegende” verklausuliert werden und macht Vorschläge wie “die Nichtzahlung wird alle Folgen nach sich ziehen, die im Gesetz vorgeschrieben sind”. Und wörtlich heisst es in dem amtlichen Schreiben in Grossbuchstaben, damit es auch jeder begreift: “Es ist jeder Bezug auf Zwangsräumung, Rauswurf aus der Wohnung zu vermeiden!” – Alle entsprechenden Formulare seien dahingehend sofort zu ändern.

Die Erklärung der Behörde für diese Dienstanweisung im Nachhinein: Man habe ja vorerst gar keine Absicht, Zwangsräumungen durchzuführen, wozu also Bürger beunruhigen.

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