Der Minister für Mobilität und Wohnungswesen, Marc Pons, hat den Regierungsrat am vergangenen Freitag (02.08.2019) über den Beginn des Verfahrens zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfs für eine nachhaltige Mobilität der Balearen informiert.
Der Entwurf zielt darauf ab, das Management der Mobilität von Menschen und Gütern auf den Balearen zu regeln, indem sie mit ihren eigenen Fähigkeiten darauf setzen, dass sie sich in Richtung einer nachhaltigen Mobilität bewegen, die den im Rahmen der Europäischen Union angenommenen Kriterien und Zielen und den Zielen der nachhaltigen Entwicklung im Jahr 2030 der Vereinten Nationen entspricht, wobei sie sich stark für Formen der kollektiven und nichtmotorisierten Mobilität einsetzen und mit Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt- und Luftqualität in städtischen und städtischen Gebieten der Inseln verbunden sind.
Ziel dieser künftigen Verordnung ist es, ein neues Modell der nachhaltigen Mobilität zu entwickeln, das den hohen Anteil der Pkws auf den Fahrten der Bürger reduziert, die Verbesserung der derzeitigen öffentlichen Verkehrsnetze erleichtert und beschleunigt und künftige ausbaut und gleichzeitig die Lebensqualität und die Umwelt verbessert, insbesondere in den Stadtgebieten der Balearen.
Das Gesetz wird es ermöglichen, die mit der Mobilitätspolitik verbundenen Instrumente und Vorschriften zu erweitern, da ein Modellwechsel bei der Mobilität auf den Inseln erforderlich ist. Sie wird auch neue Maßnahmen umfassen, um den Prozess der Änderung des Mobilitätsmodells zu beschleunigen und es an das der am weitesten entwickelten Länder dieser Politiken anzunähern.
Die Hauptziele des zukünftigen Gesetzes über nachhaltige Mobilität sind
– Förderung nachhaltiger Pläne für die städtische Mobilität und die Einrichtung neuer interadministrativer Koordinierungsstellen sowie die Förderung der Bürgerbeteiligung und der sozialen und wirtschaftlichen Akteure der nachhaltigen Mobilität.
– Die Förderung des öffentlichen und kollektiven Verkehrs. Mit der Verordnung werden Mechanismen geschaffen, um nicht nur die Verwaltung und den Betrieb der derzeitigen Verkehrssysteme zu verbessern, sondern auch die Umsetzung künftiger Systeme zu erleichtern und zu beschleunigen, d.h. den Bau aller Elemente eines Verkehrssystems, wie Bahnhöfe, Haltestellen, Busspuren, VAO-Spuren…., in einer Weise, die es einfacher macht, sie administrativ umzusetzen.
Als Beispiel dafür wird diese Verordnung wichtig sein, um die Umsetzung der Straßenbahn zu erleichtern
– Förderung der Mobilität zu Fuß und mit dem Fahrrad, sowohl aus Sicht der Infrastrukturen als auch aus Sicht der Arbeit oder der Bildungsanreize. So ist es beispielsweise in einigen Ländern möglich, in die Gehälter Anreize für Arbeitnehmer aufzunehmen, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit gehen. Sie wird auch die Einrichtung von Fahrradabstellplätzen in Verbindung mit Bahnhöfen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs oder an Arbeitsplätzen sowie von öffentlichen oder privaten Geräten, Anreize für die Einrichtung von Schulstraßen oder andere Maßnahmen zur Förderung der Nutzung des Fahrrads als System des gewohnten Reisens in Schul- und Arbeitsumgebungen erleichtern.
Es werden auch interadministrative Koordinierungsinstrumente vorgeschlagen, um beispielsweise Fahrradwege zu bauen, die durch mehr als eine Gemeinde führen
– Es werden Instrumente zur Regelung des Zugangs zu städtischen Zentren und sensiblen Gebieten eingerichtet. Das Gesetz wird festlegen, wie mögliche Beschränkungen des Zugangs von Fahrzeugen zu städtischen Zentren oder geschützten Räumen zu dem Zeitpunkt eingeführt werden sollten, zu dem die entsprechende Gemeinde oder das zuständige Institut dies beschließt. Es sei darauf hingewiesen, dass das Gesetz keine Verpflichtung festlegt, sondern den rechtlichen Rahmen für die Durchführung dieser Art von Maßnahmen schafft.
An dieser Stelle wird auch das Netz der Parkhäuser definiert, die Schlüsselelemente zur Verringerung des Fahrzeugdrucks in städtischen Zentren oder sensiblen Räumen sein müssen
– Das Gesetz wird auch Finanzierungsinstrumente und steuerliche Maßnahmen zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilitätspolitik regeln. Dies wird die Schaffung integrierter Zahlungssysteme und Kooperationsabkommen zwischen verschiedenen Verwaltungen im Bereich der Fahrpreise für öffentliche Verkehrsmittel erleichtern.
Außerdem Subventionssysteme und Beihilfen für öffentliche und private Unternehmen, die eine nachhaltige Mobilität fördern wollen.
Bei den fiskalischen Maßnahmen geht es nicht darum, Steuern im Zusammenhang mit der Mobilität festzulegen, sondern vielmehr darum, bestehende Quellen der Steuerfinanzierung zu ermitteln und deren Erträge zur Steigerung des Verkehrs zu nutzen, z.B. den von Parkhäusern gezahlten IBI oder einen Teil der Steuer für nachhaltigen Tourismus.
Der Weg für die Entwicklung dieser Norm ist jedoch frei. Ziel ist es, an diesem Gesetz mitzuwirken, und deshalb wird der erste Schritt darin bestehen, einen partizipativen Prozess einzuleiten, der allen Bürgern offen steht. Auf diese Weise können andere Formeln zur Erreichung der gesetzten Ziele integriert werden.
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