Im Rechtsstreit mit der Diözese Regensburg hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg der Berufung unserer Redaktion heute in vollem Umfang stattgegeben (Az 7U 38/11).
Damit dürfen wir nach eineinhalb Jahren Maulkorb wieder die Meinung vertreten, dass die Diözese Regensburg durch ihr Verhalten bei einem Missbrauchsfall in Viechtach 1999 wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Verbrechen eines Priesters nicht öffentlich wurden und er so später erneut einen Ministranten sexuell missbrauchen konnte. Wir dürfen die Meinung vertreten, dass sich die Diözese Regensburg in diesem Zusammenhang beim Vertuschen sehr kreativ gezeigt hat und dass seinerzeit vereinbarte Geldzahlungen den Beigeschmack von Schweigegeld haben.
http://www.regensburg-digital.de/in-eigener-sache-kirchlicher-maulkorb-aufgehoben/18102011/