Der BDKJ bedarf der Reform was den Vorsitzenden angeht. Kann ein über 40jähriger wirklich nah an der Lebenswelt der Jugendlichen dran sein? Er kann sehr aufgeschlossen sein für die Lebenswelt der Jugendlichen, keine Frage. Aber es macht doch ein Unterschied, ob ich daran interessiert bin oder in dieser Lebenswelt lebe.
Nun mein Reformvorschlag.
Dieser orientiert sich an dem Wahlsystem der Dominikaner. Dort wird der Prior/ die Priorin eines Klosters für drei Jahre gewählt und kann dann noch einmal gewählt werden. In einer Sondersituation (im Kloster kann es unter Umständen gut sein, daß der Prior/ die Priorin noch ein Periode anhängt) ist eine weitere Periode denkbar.
So wäre für den BDKJ vorstellbar:Der Vorsitzende/ die Vorsitzende darf bei der Erstwahl nicht älter als 30 Jahre alt sein (oder 25 Jahre). Nach einer dreijährigen Periode besteht die Möglichkeit einer Wiederwahl. Nach 2 Perioden ist ein neuer Vorsitzender / eine neue Vorsitzende zu wählen.
Und unerhört bleibt der Ruf in den Weiten des WWW.