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Dass Reformen oftmals nicht unbedingt Erleichterungen bringen, zeigte bereits die Umsetzung der Agenda 2010 und der damit versprochenen und gescheiterten Arbeitsmarktreform seit 2003. Bis heute sind rund 70 Gesetzesänderungen und Anpassungen im Sozialgesetzbuch II eingearbeitet wurden. Und bis heute kann behauptet werden, dass jede Änderung im Sinne der Jobcenter kreiert wurden und die Leistungsberechtigten nach dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) das Nachsehen hatten und haben. So stellen auch die sog. „Rechtsvereinfachungen“ „Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“ viele Veränderungen zu Gunsten der Jobcentermitarbeiter, des Staates und kaum für die Erwerbslosen dar. Harald Thomé (Erwerbslosenverein Tacheles Wuppertal) beschreibt es so:
(…) „Stattdessen soll das SGB II an einer Vielzahl von kleinen und großen Stellschrauben geändert, in einer Reihe von Fällen soll BSG-Rechtsprechung zurückgedreht und das Sonder- und Entrechtungsrecht weiter verfeinert und ausgebaut werden. Das vom BVerfG garantierte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht wird weiter…
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