Referat der Steuerstaat von Patrick J.

Von Feakadella

1.Einleitung

Die folgende Ausarbeitung befasst sich mit dem Thema Steuerstaat und soll die verschiedenen Aspekte dieses komplexen Themas beleuchten.

2. Was sind Steuern?
Das Wirtschaftslexion schreibt dazu:

Steuern sind Zwangsabgaben an den Staat, die im allgemeinen kein Recht auf eine Gegenleistung beinhalten. Steuerverpflichtungen sind grundsätzlich in Form von Geldleistungen zu erbringen. Die Einnahmen aus der Besteuerung sind die größte Finanzierungsquelle von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Höhe der Besteuerung richtet sich entsprechend der Steuerart nach der Höhe des Einkommens, dem Verbrauch, dem Ertrag oder der Höhe des Vermögens der Steuerpflichtigen. http://www.wirtschaftslexikon.co/d/steuern/steuern.htm
Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Sie werden auf verschiedene Arten erzielt und können durch die Art ihrer Einzugsform unterschieden werden.

3. Geschichte des Steuerstaat

Früher war das Schaffen und Denken der Menschen auf das Indiviuum ausgerichtet. Der Mensch sorgte für sich und seine Familie auf dem eigenen Hof und schaffte seine eigenen Güter herbei. Das Wenige, was dadurch nicht abgedeckt wurde, bekam er auf dem Markt. Insgesamt brauchte der Mensch von Damals wenig Geld und wenige andere Menschen. Die Bürger lebten nahezu autark und mussten sich um wenig kümmern. Dies verankerte sich auch im Bewusstsein der Leute. Eine Veränderung brachte ie fanzösische Revolution, welche das Denken und Leben der Leute veränderte. Der König war nun nicht mehr der absolute Herrscher, der einfach Sachen befehlen konnte, sondern musste sich der Macht des Volkes beugen. Dieses hatte ja nun keinen Anlass mehr sich dem Gemeinwohl und Frohndiensten zu beugen. Ein neues Mittel zur Motivation musste her und so wurde die Nation geboren. Die Einwohner fühlten sich nun als Teil des Ganzen und entwickelten dadurch die Bereitschaft sich am Gemeinwohl zu beteiligen. Steuern als Mittel für die Finanzierung von gemeinschaftlichen Gütern erschienen dem Volk legitim. Steuern wurden als Mittel eingesetzt, um gemeinschaftliche Projekte zu finanzieren. Durch den Begriff Nation, der von den Menschen als Überschrift ihrer Gemeinschaft von Individuen akzeptiert wurde, bekam die Abgabe von Steuern einen gesellschaftlichen und persönlichen Wert.
4. Steuerarten

4.1 Direkte und Indirekte Steuern

Es gibt direkte Steuern und indirekte Steuern. Bei letzteren schuldet die Steuer nicht der Käufer selbst, sondern Dritte müssen diese Steuern abführen. Die bekannteste indirekte Steuer ist die Mehrwertsteuer. Sie wird nicht vom Käufer an das Finanzamt abgeführt, sondern von dem Verkäufer, in Form von Umsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer ist in Deutschland nicht einheitlich, Lebensmittel und andere Waren genießen eine Steuerermäßigung. Zu den direkten Steuern gehören unter Anderem die Lohnsteuer und die Einkommenssteuer, welche direkt vom Arbeitnehmer abzuführen sind. http://www.steuertipps.de/lexikon/i/indirekte-steuern

4.2 Subjekt- und Objektsteuern

Nicht nur in der Form wie sie eingezogen werden kann man Steuern unterscheiden, sondern auch dadurch auf wen sie sich beziehen.
Objektsteuern sind auf Sachen oder Objekte gerichtet, während Subjektsteuern sich auf Menschen bzw. Handelnde beziehen. Zu den wichtigsten Objektsteuern gehören die KFZ Steuern, die Umsatzsteuer, die Mineralölsteuer und die Kraftfahrzeugsteuer

4.3 Nach Ertrag, Einkommen, Verbauch und Vermögen

Man kann auch Steuern danach unterscheiden wofür sie erhoben werden. Wenn man die Formen betrachtet kann man folgende Beispiele finden

Ertrag Gewerbesteuer
Einkommen Einkommenssteuer
Verbrauch Mineralölsteuer
Vermögen Vermögenssteuer

5. Was versteht man unter dem Begriff Steuerstaat

Den Begriff an sich findet man nicht im Grundgesetz, jedoch bildet das Grundgesetz den rechtlichen Rahmen. Man findet im Artikel 105 und folgenden des Grundgesetz, laut diesen sind Steuern der Regeltpyus der Geldlast, was auch vom Bundesverfassungsgericht immer wieder bekräftigt wurd. Der Begriff stammt daher, dass der Staat seine Einnahmen primär über Steuern bezieht. Das bedeutet, dass jeder Bürger zahlen muss und dies an seinen Einkünften gemessen wird. Das Gegenteil von einem Steuerstaat wäre ein Gebührenstaat, bei dem jeder nur das bezahlt was er oder sie auch in Anspruch nimmt. Jedoch gibt es bei diesem nicht die gerechte Verteilung, nämlich das die Reichen mehr zahlen und die Armen weniger. Diese Abstufungen in der Zahllast nennt man auch Progression.
Das jeder das bezahlt was er kann, und dies am Einkommen gemessen wird, nennt man das Leistungsfähigkeitsprinzip.

6. Wirtschaftliche Bedeutung von Steuern

Steuern machen ungefähr ein Viertel des gesamten Bruttoinlandprodukts aus, welches von den Ländern und Gemeinden erwirtschaftet wird. Aktuell entwickeln sich die Steuern besser, als sie von den Prognosen her erwartet wurden. Die Steuereinnahmen sind im >Vergleich zum Vorjahr um 18,4 Mrd, bzw rund 3 Prozent gestiegen. Damit betrugen sie für dieses Jahr über 570 Mrd Euro. Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden lagen im Jahr 2011 bei 555 Mrd Euro und damit nahe am Niveau des Jahres 2011.
Mittelfristig wird der Anteil der direkten Steuern größer sein, als der der indirekten Steuern. Die Steuerquote liegt im internationalen Vergleich auf einem niedrigen Niveau.

7. Zusammensetzung der Steuereinnahmen

Wie die Grafik zeigt ist ein Großteil der Einnahmen, welche unserer Staat erzielt durch die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer abgedeckt. Diese machen über die Hälfte der gesamten Steuereinnahmen aus. Gefolgt werden diese dann, in wesentlich kleineren Anteilen von der Energie-, der Gewerbesteuer und der Tabaksteuer. Dies macht mit 2,5 Prozent der Einnahmen nur einen winzigen Teil aus. Nenneswerte Steuern sind dann noch der Solidaritätszuschlag, die Grundsteuer und die Versicherungssteuer, sowie die Körperschaftssteuer. Auch wenn die Verteilung sich auf das Jahr 2010 beziehen ist zu erwarten, dass sich bei der prozentualen Verteilung der Steuerarten nicht viel geändert hat in den vergangenen Jahren.
Die Abbildung zeigt ein Tortendiagramm zur Zusammensetzung des Steueraufkommens für das Jahr 2010. Die Einkommensteuer trägt mit 34,1 Prozent am meisten zum Steueraufkommen bei gefolgt von der Umsatzsteuer (33,9 Prozent).
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilder/Steuern/struktur-und-verteilung-der-steuereinnahmen-abbildung03.gif?__blob=normal&v=3

8. Gesetzliche Regelungen im Steuerstaat

Unser Steuersystem gehört zu den kompliziertesten Systemen weltweit. Neben der Verankerung des Steuerstaates im Grundgesetz gibt es auch eine Vielzahl an Gesetzen, welche die Steuern und ihre Verwaltung regeln. Einige Beispiele hierfür sind

Alkopopsteuergesetz

Außensteuergesetz

Bewertungsgesetz

Biersteuergesetz

Branntweinmonopolgesetz

Einkommensteuergesetz

Energiesteuergesetz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Abgabenordnung

Gewerbesteuergesetz

Grunderwerbsteuergesetz

Grundsteuergesetz

Investmentsteuergesetz

Kaffeesteuergesetz

Kernbrennstoffsteuergesetz

Körperschaftsteuergesetz

Kraftfahrzeugsteuergesetz

Luftverkehrsteuergesetz

Rennwett- und Lotteriegesetz

Schaumweinsteuergesetz

Solidaritätszuschlaggesetz

Stromsteuergesetz

Tabaksteuergesetz

Umsatzsteuergesetz

Umwandlungsteuergesetz

Versicherungsteuergesetz

Die Liste umfasst nur die Bundesgesetzte, Landesgesetze und Verordnungen, sowie Regeln für die kommunalen Abgaben sind hierbei nicht erfasst.

9. Kriterien für ein gutes Steuersystem

Der Wirtschaftsdenker und Berater hat sechs Kriterie für ein gutes Steuersystem erdacht, welche die Wirtschaft fördern und nicht beeinflussen sollen und damit dem Wohl aller Menschen dienen soll. Diese Kriterien sind
-Die Steuerlast soll gerecht verteilt werden. Dies ist in weiten Teilen in Deutschland der Fall. Je höher das Einkommen ist, desto mehr Steuern muss der Arbeitnehmer entrichten. So ganz einfach ist der Fall aber nicht, denn es gibt den Effekt der sogenannten kalten Progression. Leute die durch Überstunden oder Nachtzuschläge deutlich mehr Brutto verdienen,haben plötzlich fast genau so viel Netto wie vorher. Dieses Problem nennt man kalte Progression und trifft vor allem die unteren bis mittleren Einkommensschichten.
-Das Steuersystem sollte wenig Einfluss auf den Markt nehmen. Smith gehört zu den Wirtschaftsliberalen Vordenkern, welche sich durch die Überzeugung auszeichnen, dass der Markt sich selbst regulieren würde. Darum wollen sie, dass der Staat so wenig Einfluss wie möglich auf die Märkte ausübt.
-Gerechtigkeit der Volkswirtschaft muss erhalten bleiben. Also sollten jene, die viel für die Volkswirtschaft leisten auch am meisten davon profitieren und die die nicht viel machen sollten auch nicht viel davon haben
- Die Steuerpolitik muss Stabiltät und Wachstum ermöglichen, dies ist ein Punkt, welcher oft sehr schwer zu realsieren ist. Denn Stabiltät und Wachstum brauchen unterschiedliche Kritierien und schließen sich manchmal aus. Ein gutes Steuersystem ermöglicht beide Dinge, denn diese braucht ein gesunder Staat zum Überleben
- Das Steuersystem soll verständlich sein. In diesem Falle hat die Regierung von Deutschland versagt. Wir haben hier das komplizierteste Steuersystem der Welt Hierfür sind nicht nur die zahlreichen Ausnahmen verantwortlich, sondern auch Sonderzuschläge und besondere Besteuerungsklassen
- Das Steuersystem sollte niedrige Verwaltungskosten verursachen. Auch hier liegt das deutsche Steuersystem nicht vorn. Leider ist der Verwaltungsapparat teuer

10.International Vergleich des Steueraufkommens
Die Abbildung zeigt Steuerquoten und Abgabenquoten des Jahres 2009 verschiedener Länder sowie Durchschnittswerte für die EU15 und die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung).
Die Graphik zeigt die Relation zwischen Steuerquote und Abgabequote, die Abgabequote bezeichnet die Höhe der abgefürten Steuern in Beziehung zum Einkommen der Leute. Wie man sieht ist Deutschland nicht auf dem ersten Platz. Viele Deutsche denken, dass sie hohe Belastungen hätten und sehr viele Steuern zahlen müssten, der internationale Vergleich aber zeigt, dass Deutschland nur sehr wenig, nämlih 22,6 Prozent des Einkommens einfordert. In Dänemark verlangt der Staat fast die Hälfte, in Ländern wie Australien und Luxemburg auch noch deutlich mehr, als in Deutschland.

Fazit

Wie man in meinen Ausführungen erkennen konnte ist das Thema Steuerstaat sehr komplex und nicht mit einfachen Worten zu beschreiben. Den Steuerstaat in seiner gesamten Breite hier zu erfassen ist nicht möglich, jedoch ist das Ziel dieser Arbeit gewesen einen Überblick über die Geschichte und Bedingungen zu bekommen. Der Steuerstaat wurde durch die französische Revolution erst möglich, da sich da der Begriff der Nation geformt hat. Die Steuern sind ein gerechtes Mittel der Bürger, sich an gemeinschaftlichen Kosten zu beteiligen, ganz im Gegensatz zu Gebühren. Steuern berücksichtigen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einzelnden und zielen darauf ab Schwächere zu entlasten.
Jedoch gehört unser Steuerstystem, mit seinen vielfältigen Regelungen und Ausnahmen zu den kompliziertesten derr Welt, und kann somit nicht als ein optimales System betrachtet werden. Schon der Wirtschaftsdenker Adam Smith stellte fest, dass ein gutes Steuersystem verständlich und mit wenigen Kosten veresehen seine sollte. Dies ist bei unserem Steuersystem nicht der Fall.
Dennoch sehe ich den Steuerstaat als alternativlos an und in seiner heutigen Umsetzung betrachte ich ihn als weitestgehend gelungen, trotz seiner Komplexität.

Quellen
http://www.schwabingscript.de/pdf2/dswr01-02-93-volkswirtschaft.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuergesetz
http://www.wirtschaftslexikon.co/d/steuern/steuern.htm
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/Steuereinnahmen/steuereinnahmen.html
http://www.zeit.de/wirtschaft/hundt-arbeitgeber-merkel/seite-2
Josef Isensee: Steuerstaat als Staatsform. In: Rolf Stödter (Hrsg.): Hamburg, Deutschland, Europa – Beiträge zum deutschen und europäischen Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht; Festschrift für Hans Peter Ipsen zum siebzigsten Geburtstag. Tübingen 1977, S. 409 ff.
Werner Heun: Die Entwicklung des Steuerstaatskonzepts in theoretischer und tatsächlicher Hinsicht. In: Ute Sacksofsky, Joachim Wieland (Hrsg.): Vom Steuerstaat zum Gebührenstaat.Baden-Baden 2000, S. 10 ff.