Rechtswidrige Mahngebühren bei Hartz IV!

Erstellt am 26. Januar 2012 von Kanzasblog

Zur Beitreibung offener Forderungen – etwa aus Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden – bedienen sich die Jobcenter häufig des Forderungseinzuges   durch die Bundesagentur für Arbeit. Soweit die Regionalkassen der Bundesagentur Mahngebühren festgesetzt haben, ist dies unter Umständen rechtswidrig und sollte beanstandet werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unverbindlich unter der Rufnummer 03834/332211!