Telepolis, 14.12.2018
Unfähigkeit, Kapitulation, oder schon Kollaboration? Ein aktueller Überblick über Pleiten, Pech und Pannen der deutschen Justiz beim Umgang mit Rechtsextremismus
Die Hamburger Staatsanwaltschaft scheint weiterhin entschlossen, bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Ausschreitungen während des G20-Gipfels mit größtmöglicher Härte vorzugehen. Richter, die dieser extremen Linie nicht folgen, sollen kaltgestellt werden. Nachdem das Landgericht Hamburg am 9. November die Untersuchungshaft für zwei angeklagte Demonstrationsteilnehmer ausgesetzt hatte, stellte die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen die beteiligten Richter. Zudem hat das Oberlandesgericht Hamburg die Entscheidung der Vorinstanz binnen kurzer Zeit revidiert – die des schweren Landfriedensbruchs Angeklagten Demonstranten bleiben weiterhin in Haft.
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