An Stelle der Rentnerin würde ich klagen. Falls sie ihr Grundstück nach 1945 und von der Gemeinde erworben hat, dann hätte diese dafür sorgen müssen, dass sich keine gemeingefährlichen Gegenstände auf diesem befinden.
An Stelle der Rentnerin würde ich klagen. Falls sie ihr Grundstück nach 1945 und von der Gemeinde erworben hat, dann hätte diese dafür sorgen müssen, dass sich keine gemeingefährlichen Gegenstände auf diesem befinden.