Im Arbeitsrecht wird in ein kollektives Arbeitsrecht und ein Individualarbeitsrecht. Im Individualarbeitsrecht ist die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt.
- Materielles Arbeitsrecht
Ist die Summe der Rechtsnorm - Rechtsordnung
Ist die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, das sogenannte objektive Recht - Kollektives Arbeitsrecht
Im kollektiven Arbeitsrecht ist die Rechtsbeziehung zwischen den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geregelt. - Prozessrecht
Im Prozessrecht ist der Ablauf des gerichtlichen Verfahrens geregelt. - Das Recht des Einzelnen
Unter dem Recht des Einzelnen versteht man das subjektive Recht. - Die ordentliche Gerichtsbarkeit unterteilt sich in die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit. Diese Gerichtsbarkeiten sind wie folgt aufgebaut:
– Das Amtsgericht
– Das Landgericht
– Das Oberlandesgericht
– Der Bundesgerichtshof
Weiterhin gibt es vier zusätzliche Gerichtsbarkeiten
– Die Verwaltungsgerichtsbarkeit
– Die Finanzgerichtsbarkeit
– Die Arbeitsgerichtsbarkeit
– Die Sozialgerichtsbarkeit - Die Gewaltenteilung
– Die Legislative, die gesetzgebende Gewalt
– Die Exekutive, die ausführende Gewalt
– Die Judikative, die rechtssprechende Gewalt