rechtsanwalt perner fassungslos

als der anwalt von ali wajid, dr. peter perner, davon erfuhr, dass dem lehrling trotz anhängigen revisionsverfahrens das einzige dokument zum nachweis seiner identität abgenommen werden sollte, reagierte er umgehend mit einer eingabe beim BFA (bundesamt für fremdenwesen und asyl):

„dem asylwerber die weiße verfahrenskarte abzunehmen würde bedeuten, dass der asylwerber über keinerlei dokument aus dem sich seine identität ergibt mehr verfügen würde, was wiederum zur folge hätte, dass der asylwerber bei jeder anhaltung in haft genommen werden würde. das diesbezügliche vorgehen der behörde ist nur als schikanös zu bezeichnen.

„das (…) vorgehen (…) ist als absolut untragbar zu bezeichnen, da es bei der derzeitigen sachlage wohl keinerlei grund gibt, dem asylwerber die weiße verfahrenskarte abzunehmen, dies vor allem auch im hinblick auf die behängende außerordentliche revision.“

für anwalt perner „erschließt sich kein vernünftiger grund weshalb dem asylwerber die weiße verfahrenskarte abgenommen werden sollte oder gar müsste.“

deshalb stellt perner den antrag, das bfa „möge den auftrag (…), dem asylwerber die weiße verfahrenskarte abzunehmen (…) widerrufen und derartige aufträge bis zum abschluss des gegenständlichen asylverfahrens unterlassen.

noch gibt es keine stellungnahme des BFA.

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presseberichte:

orf salzburg, 7.6.2018

kleine zeitung 2.6.2018

salzburger nachrichten 4.6.2018

salzburger nachrichten 2.6.2018

infomediaworx 1.6.2018

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