Rechtsanwalt für meinen afghanischen Patenjungen

Gestern startete ich auf generosity.com ein Crowdfunding, um vielleicht einen Teil der Rechtsanwaltskosten für meinen afghanischen Patenjungen zu decken. Ich freue mich über Spenden und Teilen der Aktion. Es gäbe viele Details zu berichten, welche die Leser von Cultural Affair sicher interessieren würden. In Zusammenhang mit meinem Patenjungen möchte ich darauf aber aus verschiedenen Gründen, die sich alle um das Wohl von R. drehen, verzichten. Ich hoffe auf euer Verständnis.

Darum geht es

Mein Patenjunge R. ist seit Herbst 2015 in Deutschland, geflohen vor dem Terror aus seinem Heimatland Afghanistan. Seine Eltern sind tot, und auch seine Brüder sind in alle Richtungen geflohen. Um seine und die Sicherheit seiner Familie nicht noch weiter zu gefährden, verzichten wir hier auf die Darstellung der Details und die Nennung seines Namens. Eines ist klar: Einen Weg zurück nach Afghanistan gibt es für ihn nicht.

Von seiner Vergangenheit hat sich R. aber nicht bremsen lassen. Er hat sich in Deutschland ein neues Leben aufgebaut und sich vorbildhaft integriert. Er spricht fließend Deutsch, hat mehrere Praktika absolviert und hat nun einen Ausbildungsplatz als Systemgastronom bei einer Bäckereikette bekommen. Die deutsche Bürokratie hat es ihm nicht leicht gemacht. Es war ein langer Weg für R., die Erlaubnis zur Ausbildung zu bekommen. Als R. erfuhr, dass man für eine Ausbildungsduldung, die von der Ausländerbehörde ausgestellt werden kann, eine Geburtsurkunde, eine sogenannte Taskira, braucht, bat er sofort den einen noch in Afghanistan lebenden Bruder, ihm diese Urkunde zu schicken. Das hat dieser auch getan, allerdings fehle laut Ausländerbehörde und afghanischem Konsulat ein Stempel, der die Echtheit bestätigt. Diesen Stempel bekommt man nur beim afghanischen Auswärtigen Amt in Kabul. Mit Hilfe einer Rechtsanwältin erreichte R., dass seine Taskira nun zur Echtheitsprüfung ans BAMF geschickt wurde und ihm eine vorläufige Ausbildungsduldung ausgestellt wurde.

Einen Etappensieg hat er nun erreicht: Er darf seine Ausbildung im August beginnen. Allerdings verlangt die Ausländerbehörde die Vorlage der auf Echtheit geprüften Taskira und die Vorlage eines afghanischen Passes innerhalb von fünf Monaten. Bei einem Besuch im afghanischen Konsulat in München stellte sich heraus, dass das Konsulat für die Beantragung eines Passes die Taskira mit dem erwähnten Stempel braucht. Um diesen zu erhalten, bräuchte R. aber eine bevollmächtigte Person, bzw. einen Rechtsanwalt in Kabul. Es ist auch noch unklar, ob das afghanische Konsulat die Echtheitsbestätigung des BAMF akzeptieren wird. Da die Ausländerbehörde aber auf die Vorlage eines afghanischen Passes innerhalb der nächsten fünf Monate besteht, hat R. noch einen bürokratischen Kampf vor sich, für den er eventuell noch einmal rechtlichen Beistand braucht.

Um nun wenigstens die bereits entstandenen Rechtsanwaltskosten (insgesamt zwei Rechnungen, die sich insgesamt auf 600 Euro belaufen) zu decken, bitten wir (R. und meine Familie, die alle Kosten ausgelegt hat) um Spenden.

Hier geht es zur Aktion: https://igg.me/at/-4wYy1ZMJpY


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