Rechtliche Fragen um Deine Katze

Schäden durch das Tier
Bei Verkehrsunfällen wird die Schuld dem Tier angelastet, “wenn es in seiner Unberechenbarkeit ursächlich an dem Schaden beteiligt war”, also praktisch immer. Für den Tierhalter heißt das, er haftet für den durch sein Tier entstandenen Schaden, selbst wenn ihn keine Schuld trifft und das Tier nicht unter seiner Aufsicht war. Die Privathaftpflicht deckt solche durch Katzen verursachte Schäden ab!

Schäden am Tier
Bei Raufereien zwischen Tieren wird die Schuld im allgemeinen zwischen den Kontrahenten geteilt, das heißt, die Tierarztrechnungen werden bis zu einer bestimmten Obergrenze auf die Tierhalter verteilt. Wenn die Schuld jedoch eindeutig bei einer Partei liegt (Angriff eines freilaufenden Hundes z.B.) haftet der Halter des Angreifers für die Tierarztkosten. Das gilt natürlich auch bei tierquälerischen Handlungen wie Schlägen, Tritten oder Schüssen, die ein friedliches Tier treffen .

Fundtiere
Für Fundtiere ist die Gemeinde zuständig, das heißt, sie übernimmt die Kosten für die tierärztliche Notfallversorgung!!! (Also keine Scheu vor den Kosten, wenn ein Fundtier zum Arzt muss!) Wird ein Halter ausfindig gemacht, muss er die Kosten erstatten, auch für die anschließende Unterbringung im Tierheim. Um ein Tier in Lebensgefahr zu retten, darf man auf fremdem Grund und Eigentum eigenmächtig handeln!!! Allerdings sollte man sich stets einen Zeugen suchen!

Hier eine Geschichte von einer meiner Katzen zum Thema Recht


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