Rechtliche Angleichung der Freikirchen – Symposium in Wien

Von Schreibfreiheit

Heute fand im Juridicum in Wien eine Tagung statt, die sich mit der rechtlichen Benachteiligung der Freikirchen in Österreich beschäftigte.

Auf Anregung des “Weg der Versöhnung – Runder Tisch” und der Empfehlung von Kardinal Schönborn hat sich eine Arbeitsgruppe mit “Justitia et Pax” (welche die Rechtsberatung der röm.-kath. und evangelischen Kirchen machen) gebildet, die diese Tagung vorbereitet hat. Das Ziel dieser Tagung ist es ein Bewusstsein der Ungleichbehandlung von Freikirchen in der Öffentlichkeit und bei den Behörden zu schaffen.

Es waren Vertreter der anerkannten christlichen Kirchen und von verschiedenen Freikirchen anwesend. Die Freikirchen unterscheiden sich von den Amtskirchen hauptsächlich darin, dass jede einzelne lokale Kirchengemeinde, die meist zwischen 20 und 100 Personen groß ist, autark agiert. Diese Freien Christengemeinden sind dann meist in Netzwerken untereinander vernetzt die übergeordnete Interessen wahrnehmen. Es gibt aber kein, oder nur ein sehr eingeschränktes Durchgriffsrecht einer zentralen Führung. Beispiele sind die Pfingstgemeinden, Baptisten, Assemblies of God, usw. Diese Kirchengemeinden, die meist Ihre Wurzeln in der Reformation haben, und somit dem evangelikalen Christentum zurechenbar sind, wurden in Österreich die längste Zeit ignoriert, ja sogar als Sekten dargestellt. Von Seiten der Kirchen gab es in den letzten zehn Jahren eine starke Annäherung und oft sogar Kooperationen, wie zum Beispiel bei der Veranstaltung „Christen am Ball“ in der Stephanskirche vor dem EM Fußball Finale in Wien.

Die rechtliche Annäherung fand 1998 mit dem Bekenntnisgemeinschaftsgesetz statt. Zuvor blieben den Freikirchen nur die Organisationsform als Verein über. Mit der gesetzlichen Anerkennung der Bekenntnisgemeinschaften schuf man eine Art Kirche mit reduzierten Rechten. Unter gewissen  Voraussetzungen, die aber für die meisten Freikirchen unerreichbar sind, ist eine Akzeptanz als Kirche möglich. Die anerkannte Religionsgemeinschaft hat zum Beispiel steuerliche Besserstellungen und andere arbeitsrechtliche Grundlagen. Andere Gesetze sehen Ausnahmen oder geänderte Bedingungen für Kirchen vor, für Bekenntnisgemeinschaften aber nicht. Auch bei dem privaten Schulwesen der Freikirchen, das zum Teil einen hohen Stellenwert in USA und anderen europäischen Ländern hat, bleiben selbst bei Anerkennung des Öffentlichkeitsrechtes die Subvention für den Schulbetrieb in Österreich aus.

Die Vortragenden kritisierten, dass es somit in Österreich priviligierte und diskriminierte Religionen gibt. Die Bekenntnisgemeinschaften werden diskriminiert, weil Ihnen die gleichen Rechte versagt bleiben und vorsätzlich Knüppel in den Weg geworfen werden und somit die Anerkennung als Kirche oder anerkannte Religionsgemeinschaft praktisch unmöglich gemacht werde. Die meisten Vortragenden waren sich darüber einig, dass dieser Umstand ehestmöglich geändert werden muss und forderten eine Revision des Gesetzes.

In der Podiumsdiskussion bekräftigten die Teilnehmer der verschiedenen Kirchen und Freikirchen, Juristen und Geistliche die Notwendigkeit einer Veränderung. Der Vertreter des österreichischen Kultusamtes, das für diese Angelegenheiten zuständig ist, wies auf eine Lösungsmöglichkeit durch den organisatorischen Zusammenschluss der Freikirchen hin, die ihnen die Anerkennung aufgrund der dann gegebenen Größe ermöglichen würde, ohne Gesetzesänderungen durchführen zu müssen. Der Vertreter der Ökumene sprach sich für die Stärkung der bestehenden Kirchen aus und plädierte dafür, dass sich die Gemeinden nicht noch mehr zerspalten sollten.

In den abschließenden Wortmeldungen wurde den Freikirchen die °Hausübung° mitgegeben untereinander näher zusammenzurücken, auch organisatorisch. Die Verbesserung des Gestzes für die Bekenntnisgemeinden ist allerdings kein Privileg, sondern eine Pflicht. Dies wurde auch schon von der Europäischen Menschenrechtskommission festgehalten. Die Zusammenarbeit der Kirchen mit den Freikirchen wurde nochmals bekräftigt und gut geheißen. Besonders auch in (gesellschafts-) politischen Fragen in denen die Kirchen aktiv Einfluß nehmen sollen. Die Trennung von Kirche und Staat als Organisation wurde bekräftigt, aber in der politische Diskission ist die Kirche moralisch verpflichtet sich zu Wort zu melden.

Insgesamt brachte dieses Symposium ein weiteres aufeinander Zugehen der Kirchen und Freikirchen zum Ausdruck. Vielleicht handelte es sich heute sogar um einen historischen Wendepunkt und einen Aufbruch zu einer neuen christlichen Einheit wie Jesus selbst sie im hohepriesterlichen Gebet (Johannes 17) zum Ausdruck brachte.