Als allgemein gültige Regelung zum Böllern gibt es den Hinweis, dass das Knallen nur vom Silvesternachmittag 16.00 Uhr bis zum Neujahrstag 8.00 Uhr erlaubt ist. Damit möchte man dem Wunsch vielen Eltern Rechnung tragen, auch mit ihren jüngeren Kindern das alte Jahr gebührend verabschieden und das neue Jahr angemessen begrüßen zu können.
Zuerst an die Sicherheit denken
Das wichtigste Element beim Silvesterfeuerwerk stellt die Sicherheit dar. Das trifft in besonderem Maße auf den Schutz der Menschen zu. Deshalb sollte schon beim Kauf auf die Hinweise zur Altersbeschränkung und parallel dazu auf gute Qualität geachtet werden. In Deutschland ist es üblich, das handelsübliches Feuerwerk eine Sicherheitszertifizierung aufweist. Bei Feuerwerk aus dem Ausland muss man mit anderen Zündzeiten und anderen Zusammensetzungen rechnen, die eine deutlich erhöhte Explosionskraft aufweisen.
Raketen sollten nur aus sicher stehenden Behältnissen gestartet und am besten mit Stäben für Sternchenfeuer gezündet werden. Kippelig aufgestellte leere Flaschen als „Startrampe“ bergen die Gefahr, dass sie durch die Wucht des Auftriebs umfallen und die Rakete ganz woanders hin fliegt, als man das gern möchte. Blindgänger bei Knaller wir den so genannten „Harzer Rollern“ sollten nicht noch einmal entzündet, sondern sicher entsorgt werden. Bei Bundles aus mehreren Raketen sollte man nach dem Zünden einen sicheren Abstand wahren, denn hier besteht immer die Gefahr, dass sie nicht wie vorgesehen nacheinander sondern zeitgleich alle gezündet werden.
Achtung: Brandgefahr
In der Silvesternacht ist dem Brandschutz besonderes Augenmerk zu widmen. Dazu gehört es unter anderem auch, dass Dach- und Kellerfenster unbedingt geschlossen sein sollten. Fliegt durch ein versehentlich offen gelassenes Fenster eine Rakete hinein, kann daraus schnell ein großer Gebäudebrand werden. Metallene Außenrollläden an Fenstern und Terrassentüren bieten ebenfalls einen wirksamen Schutz gegen „auf Irrflug befindliche“ Silvesterraketen.
Tischfeuerwerke sollen nur auf einer nicht brennbaren Unterlage gezündet werden. Zwar sind Teller dafür bedingt geeignet, neigen aber auch bei größeren örtlich begrenzten Temperaturunterschieden dazu, in tausend Teile zu zerspringen. Das kann einem beispielsweise bei einem Backblech oder einer Tortenbodenform als Unterlage nicht passieren.
© Artikelbild “Rechte und Pflichten rund ums Sylvesterfeuerwerk”: Hans-Jürgen-Spengemann | Pixelio.de