Recht und Gesetz beim Sprühen der Kunstform Graffiti

Hey Freunde,

Es gibt überall tolle Graffitis – mal sind es Bilder, mal aber auch tolle Schriftzüge. Vielleicht würde der Eine oder Andere von euch auch gerne mal auf die Wand Kunstwerke sprühen. Die Frage ist jedoch – auf welchen Wänden darf ich überhaupt sprühen? Gibt es Rechte bzw. Gesetze, die ich einhalten muss? Was sollte ich beachten?
»Die Graffiti sind die Anmaßung einer Meinungsfreiheit, die so nicht im Grundgesetz vorgesehen ist, und mit Anmaßung begegnen ihr die Behörden, und zwar mit einer Zensur, die so im Grundgesetz auch nicht vorgesehen ist«, so heißt es 1982 im Kunstforum International.
Mal abgesehen vom Grundgesetz: Was denken eigentlich die Bürger des Landes darüber? Die Beurteilung über diesen illegalen Wandmalereien reicht von Schmiererei bis hin zu atemberaubenden Kunstwerken. Der eine mag es, der andere nicht, ein anderer wiederum vergöttert Graffiti förmlich. Denn kaum eine andere Kunstrichtung polarisiert die Meinungen und Emotionen der Menschen so kontrovers und unversöhnlich, wie diese es tut.
Ob das jetzt illegal, legal oder teilweise erlaubt ist, das entscheiden die Länder und Regionen unter sich. Jedoch kann man aber Legalität ausschließen, da man generell sagen kann, dass sich durch illegale, öffentliche Graffiti viele Menschen gestört fühlen. Daher kann unerlaubtes Sprühen harte Konsequenzen mit sich ziehen, das muss jedem bewusst sein!
Aber bevor hier falsche Eindrücke aufkommen: Ihr als Graffiti-Sprüher müsst selbst herausfinden, wo und ob es bei euch in der Gegend erlaubt ist oder nicht! Ich spreche hier nur vom allgemeinen, nicht direkt zu jeder einzelnen Region!
Im deutschen Strafgesetzbuch gibt es folgende Paragraphen:

»Sofern nicht das Einverständnis des Eigentümers vorliegt, ist das “Besprayen” fremden Eigentums illegal. Dies stellt in der Regel eine Sachbeschädigung im Sinne des § 303 Strafgesetzbuch (StGB) dar«
»Der § 304 [Gemeinschädliche Sachbeschädigung; Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe] bezieht sich hierbei auf die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen der Vermehrung und öffentlichem Nutzen (z.B. Grabmale, Straßenbahnen)«
Als reine Zerstörung wird es in der Praxis aber selten betrachtet. Dennoch solltet ihr als Sprayer das niemals vergessen und immer daran denken, da im allgemeinen diese Regel immer gilt. Was aber Fakt ist: Der geschädigte Eigentümer hat immer ein Recht auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, der auch zivilrechtlich einklagbar ist. Kurz gesagt: Wer seine Kunst nicht selbst beseitigen kann, muss hohe Schadensersatzansprüche vom Eigentümer erwarten – und das kann heikel aussehen!
Also nicht vergessen: Immer zuerst den Eigentümer fragen, ob ihr sprühen dürft! Ansonsten sprüht ihr bei euch im Keller auf Leinwände oder holt euch beim Baumarkt Spanplatten, die ihr weiß grundiert und danach mit einem sauberen Meisterwerk versehen könnt ;-)


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