Nun ist es amtlich: Nadeschda Tolokonnikowa, Marija Aljochina und Jekaterina Samuzewitsch von der Punkgruppe Pussy Riot sind nicht einfach nur Krawallgören, die in schrillem Outfit blasphemische Musik machen – sie sind nicht zuletzt nach der Definition von Martin Mosebach tatsächlich große Künstlerinnen. Sie haben für ihre Kunst richtig was riskiert und dafür nun die Quittung bekommen: Zwei Jahre Lagerhaft für ein paar Minuten Action in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale. Das ist echt hart. Das hat schon etwas schariamäßiges. Und wer mir jetzt mit damit kommt, dass die Frauen für ein solche Tat in einem islamischen Land noch sehr viel härter bestraft werden würden: Nur weil es noch viel hirnverbranntere, menschenverachtendere und paranoidere Regimes gibt, muss man die in einem solchen Vergleich nicht so üblen doch nicht in Ordnung finden.
Wobei ja auch der Papst etwas gegen ein gewisses Titelblatt der Titanic hatte – was ich zugegebenermaßen auch nicht gerade als Highlight der mitunter wirklich kreativen Titanic-Covergestaltung empfunden habe, da gab es echt schon kernigere Titelblätter, die auch nicht gerade kirchenfreundlich waren. Aber nun ja, die Kirche ist auch nicht gerade ein Hort des guten Geschmacks. Aber so weit ich weiß, ist den Titanic-Machern bisher nichts weiter passiert – außer, dass die vom heiligen Stuhl beanstandete Ausgabe nicht mehr verkauft werden durfte. Ich gehe davon aus, dass sie dadurch erst recht reißenden Absatz auf dem Schwarzmarkt gefunden haben dürfte. Aber zwei Jahre Straflager?! Nicht mal einen Monat lang jeden Sonntag zwei Rosenkränze beten! Und das ist auch gut so.
Wobei ich damit nicht gesagt haben will, dass in diesem Lande alles gut ist. Hier kann beispielsweise zur einer Geldstrafe von 125 Euro verknackt werden, wenn man weggeworfene Kekse aus der Mülltonne holt.
Dafür kann man glimpflich davon kommen, wenn man im Suff jemanden totgefahren hat – der Generalsekretär der CSU Otto Wiesheu bekam wegen der grob fahrlässigen Tötung eines Menschen 1985 eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Okay, es kam noch ein Bußgeld von 20.000 Mark hinzu, aber das ist für einen gut vernetzten Politiker auch nicht viel schlimmer als 125 Euro für einen Hartzer.
So kulant kann der Staat sein, wenn man sich sonst nichts zuschulden kommen lässt. Wiesheu wurde 1993 unter Max Streibl in Bayern übrigens ausgerechnet Verkehrsminister. Es ist nämlich nicht so, dass unser Staat gestrauchelten Menschen keine zweite Chance bieten würde. Wenn man nur staatstragend genug ist, gibt es auch noch dritte, vierte, fünfte Chancen. Wir haben nämlich eine Chancengerechtigkeit – die ist viel effektiver als so eine langweilige Chancengleichheit. Gleichheit ist überhaupt langweilig und ungerecht, deshalb wird dafür gesorgt, dass sie nicht stattfindet.
Denn unser Staat kann bekanntlich auch anders: 2008 wurden drei junge Männer zu mehrjährigen Jahre ohne Bewährung verurteilt, weil man sie verdächtigte, versucht zu haben, drei Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Merke: Bei politischen Verbrechen kommt es nur auf die Gesinnung an – bei Linken reicht notfalls auch ein dringender Verdacht, wenn es denn keine Beweise gibt. Bei Rechten dagegen, das haben wir jetzt auch gelernt, sieht man besser über Beweise für schwere und schwerste Verbrechen hinweg, damit erst gar kein Tatverdacht aufkommt. Alles klar?
Aber was Meinungsäußerungen betrifft, ist hier alles vergleichsweise liberal – auch wenn das nicht immer schön ist. Leute mit den verquersten Meinungen dürfen ganze Bücher publizieren, und ich denke da nicht nur an einen gen- und geldbewussten Thilo oder eine selber emanzipierte Kristina. Auch von den Kanzeln herab wird noch immer jede Menge schwer erträglichen Unsinns verkündet – und niemand schreitet ein! Andererseits – genau wie man bestimmte Bücher einfach im Regal liegen lassen kann muss man auch nicht in die Kirche gehen. Auch wenn man dann riskiert, interessante Kunstaktionen zu verpassen.
P.S.: Es gab gestern aber noch erschreckendere Nachrichten:
Unsere liebe Bundeswehr darf jetzt auch im Inneren eingesetzt werden, allerdings nur in “Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes”. Im Rahmen der Amtshilfe, die sich alle Behörden des Bundes und der Länder ohnehin untereinander leisten sollen und können, war das aber bisher auch schon möglich. So waren beispielsweise bei der Oderflut 1997 oder der Flutkatastrophe an der Elbe vor 10 Jahren auch zahlreiche Bundeswehrsoldaten als Helfer im Einsatz. Amthilfshilfe für die Polizei war zuvor auch schon möglich – allerdings mit der Beschränkung des Streitkräfteeinsatzes auf die Mittel der Polizei. Und die darf notfalls auch schießen. Warum jetzt also die Verfassungsänderung? Immerhin eins haben die Richter in Karlsruhe noch einmal extra betont: Ein Einsatz der Bundeswehr wegen Gefahren, “die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen” sei ausdrücklich nicht erlaubt. Hoffentlich wissen das dann auch alle Innenminister.
Allerdings braucht man dafür nicht unbedingt das Militär: In Südafrika wurden mehr als 30 Minenarbeiter von der Polizei erschossen, die gemeinsam mit anderen für höhere Löhne gestreikt haben. Die Polizei begründet ihr brutales Vorgehen damit, dass die Arbeiter ebenfalls bewaffnet gewesen wären und der Streik nicht genehmigt war. Natürlich dürfen Arbeiter nicht einfach so streiken – das ist hier genauso – es gibt da bestimmte Regeln, an die man sich halten muss, wenn man streiken will. Die Wirtschaft soll ja keinen Schaden nehmen. Interessant auch, dass es keine Angaben über verletzte oder gar getötete Polizisten gibt – was belegen würde, dass an der Notwehrbehauptung etwas dran wäre.