Rechercheverbund NDR, WDR und “Süddeutsche Zeitung”: Medienforscher uneins über Rechtmäßigkeit

Stephan Russ-Mohl, Journalistik-Professor in Lugano, sieht Klärungsbedarf bei der Frage, ob die enge Zusammenarbeit von “Süddeutsche Zeitung”, WDR und NDR beim Rechercheverbund tatsächlich dem deutschen Recht entspricht. Den Rechercheverbund findet Stephan Russ-Mohl “spannend”: “Wenn private Anbieter neben der gebühren-finanzierten öffentlich-rechtlichen Konkurrenz online eine Überlebenschance haben sollen, werden sie derartige Kooperationen entwickeln müssen.”

“Die ungeklärte Frage ist allerdings, ob aus öffentlichen Mitteln finanzierte Inhalte nicht allen Gebührenzahlern – und damit vielleicht auch allen privaten Medienunternehmen? – gleichermaßen verfügbar sein sollten. Da gibt es sicherlich Klärungsbedarf”, so Medien-Professor Stephan Russ-Mohl gegenüber dem Branchendienst Newsroom.de.

Petra Werner, Geschäftsführende Direktorin am Institut für Informationswissenschaft der Fachhochschule Köln, begrüßt den Rechercheverbund von NDR, WDR und “Süddeutsche Zeitung”: “Ich betrachte Kooperationen dann positiv, wenn sie helfen, publizistische Vielfalt zu erhalten oder zu erweitern – und das sehe ich nicht per se als Widerspruch. Genau deswegen ist es aber auch wichtig, solche Kooperationen weiterhin kritisch im Blick zu behalten”, betont die Wissenschaftlerin gegenüber Newsroom.de.

Gregor Daschmann, Professor für Kommunikationswissenschaft am Institut für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, hält den Rechercheverbund von “Süddeutsche Zeitung”, WDR und NDR “selbstverständlich” für rechtens: “Ich wundere mich auch ein wenig, warum diejenigen, die sonst bei allem das Hohe Lied der Pressefreiheit singen, dann permanent die Öffentlich-Rechtlichen gängeln wollen. Die Freiheiten des Artikel Fünf gelten schließlich auch für diese. Auch sie dürfen ihre Partner zunächst einmal frei wählen”, so Gregor Daschmann gegenüber Newsroom.de.

Dagegen warnt Thomas Hoeren, Professor am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster: “Die Kooperation ist ein weiteres Element in Richtung Privatisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und hin zu einer verbotenen Quersubventionierung von Wettbewerb.” www.newsroom.de


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