Rauchen ist Privatangelegenheit

Der Weg zur Arbeit und von dort nach Hause – auf direkter Route und ohne unterwegs Besorgungen zu machen, wie nicht oft genug betont werden kann – ist ebenso von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, wie der Gang zur Kantine. Nicht versichert aber ist ein Unfall, der einen ereilt, wenn man sich zur Raucherecke begibt. Das Rauchen ist gemäß Urteil des Sozialgerichts Berlin eine persönliche und damit private Angelegenheit und steht deshalb in keinem sachlichen Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit (Az.: S 68 U 577/12). Bei der Nahrungsaufnahme ist das anders, die kann ein Arbeitnehmer genauso wenig einfach einstellen wie den Toilettengang. Zudem sind gesetzliche Pausen vorgesehen, die der Erholung dienen sollen und einzuhalten sind.

 


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