Damit verstößt die Rosa-Luxemburg-Grundschule nicht nur gegen die moralischen und ethischen Grundwerte unseres Landes, sondern auch gegen geltendes Recht, was unter anderem nicht nur das Grundgesetz betrifft, sondern auch untergeordnete Gesetze wie das Brandenburgische Schulgesetz. Somit handelt es sich um einen eklatanten und strafbewehrten Verstoß gegen Sitte und Gesetz, der sich gegen die geistige Unversehrtheit der Schutzbefohlenen der Schule richtet und nicht anders als Kindesmissbrauch bezeichnet werden kann.
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