Rassismus pur - Land Berlin verstößt gegen Artikel 3 des Grundgesetz

Erstellt am 19. Oktober 2013 von Lux
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Absatz 3, Artikel 3 des Grundgesetz für die BRD
Es soll ja immer noch Narren geben, die sich in Diskussionen ernsthaft auf das Grundgesetz berufen.
Ein Gesetz, das täglich mit den Füßen getreten wird und nichts wert ist.
Das Land Berlin hat entschieden, Menschen wegen deren Abstammung und Herkunft zu bevorzugen.
Das heißt, nicht die fachliche Eignung entscheidet, sondern der Migrationsvordergrund.
Das ist Rassismus in reinster Form.
Die Opfer sind die Deutschen in ihrem eigenen Land.
Was sage ich, dänische oder englische Migranten, sofern sie nordischer Abstammung sind, sollen nicht bevorzugt werden, also zählen auch die zu den Opfern.
Dieses Vorgehen der Berliner Regierung ist ein weiter Schritt in Richtung Endlösung der Deutschenfrage.
Wer angesichts der Zustände im Land noch daran zweifelt, dass hier ein Genozid stattfindet, dem fehlt das, wodurch Menschen dazu in der Lage sind, zweifeln zu können.
Und das Schlimmste an diesen politischen Entscheidungen zur Umvolkung ist, dass sie vom Großteil der deutschen Lemmingnation entweder durch Wahlen oder durch eine verachtenswerteste Ignoranz legitimiert werden.
Die Deutschen schauen nicht nur tatenlos dabei zu, wie man ihr Grab schaufelt. Sie schaufeln es noch selbst aus.
Was für ein erbärmliches Pack!!! Und dafür haben unsere Ahnen gekämpft!