RA - Horrion - Haftung des Unterhaltsschuldners in der Insolvenz - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

15.08.2010 RA - Horrion - Unterhaltsschuldner haftet für Unterhalt während der Verbraucherinsolvenz. - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt DresdenRA - Horrion - Haftung des Unterhaltsschuldners in der Insolvenz - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
Rechtsanwalt Dresden - Ulrich Horrion mit Büros in Dresden, Glashütte, Oschatz und Chemnitz Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden:

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Unterhaltsschuldners können nur laufende Unterhaltsansprüche vollstreckt werden. Die Unterhaltsansprüche bis zur Insolvenzeröffnung sind nur Insolvenzforderungen. (BAG, Urteil vom 17.09.2009, Az. 6 AZR 369/08).
Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden:

Schuldner S hat Unterhaltspflichten gegenüber seiner Tochter F. Am 07.09.2006 wird Insolvenz eröffnet. Der rückständige Unterhalt wurde zur Tabelle angemeldet. Den laufenden Unterhalt pfändete die Tochter in den nach § 850d ZPO herabgesetzten Pfändungsfreibetrag.
Rechtsgründe Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Aus dem vor Insolvenzeröffnung dem Schuldner und Drittschuldner zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kann während des Insolvenzverfahrens nur der laufende Unterhalt gepfändet werden, § 114 Abs. 3 S. 3 2. Halbsatz InsO. Der rückständige Unterhalt ist Insolvenzforderung.

Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
"Die Möglichkeit, die Pfändungsgrenze des Unterhaltsschuldners herabzusetzen, wird oft übersehen. Selbst in der Insolvenz des Unterhaltsschuldners ist die Zwangsvollstreckung in das laufende Einkommen möglich", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden

Firmenbeschreibung Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.
"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.
Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.
Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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RA - Horrion - Haftung des Unterhaltsschuldners in der Insolvenz - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden. Pressemitteilung 'RA - Horrion - Haftung des Unterhaltsschuldners in der Insolvenz - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden. ' veröffentlicht über PR-Gateway auf vielen namhaften Presseportalen

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