Per § 33 (1) EEG 2012 wird nun die vergütungsfähige Strommenge bei Photovoltaikstrom-Gebäudeanlagen mit einer Gesamtleistung von über 10 kW auf 90 % der Erzeugung pro Jahr begrenzt.
Andererseits wird der Eigenverbrauch von PV-Strom immer interessanter, nicht zuletzt durch stetig sinkende Abnahmepreise und Vergütungen.
Hier finden Sie einige Artikel zu diesem Thema:
- sfv.de
- experts.top50-solar.de