Purer Unfug: BfL-Forderung nach Neuwahlen in Lübeck!

Schlecht wäre es sicher nicht, was der Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Lübeck“, Herr Dr. Mildner, da fordert. Leider ist es in der Sache, mit Verlaub, völliger Unfug – vermutlich zum Glück für die Worthüsen-Liebhaber um Mildner! Die Rede ist von Neuwahlen in Lübeck. 

Kaum schwadroniert der BfL-Frontmann mal in ungewohnt verständlicher Form, liegt er in der Sache auch schon prompt völlig daneben: „Die durch das Landesverfassungsgerichtsurteil notwendig gewordene Änderung der Wahlgesetzgebung mit nachfolgenden Neuwahlen bieten auch für Lübeck die Chance für bescheidene Strukturreformen in der Kommunalpolitik“, so Mildner auf „HL-Live“ (hier), um dann die Prüfung von (Kommunal-)Neuwahlen zu fordern.  

Nun ist dem Meister des Werfens verbaler Nebelkerzen ja durchaus beizupflichten, wenn er die „Aufblähung“ der Lübecker Bürgerschaft durch Überhang- und Ausgleichsmandate von gesetzlich vorgesehenen 49 Mitgliedern auf jetzt 60 Kommunalpolitiker beklagt, zumal sich mancher ja vielleicht schon gefragt haben mag, ob nicht sogar 49 „Volksvertreter“ in einer Stadt mit gut 200.000 Einwohnern schon recht viel sind. Aber diese – berechtigte – Frage mit dem jüngsten Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Landtagswahlgesetz zu verknüpfen, verrät im günstigsten Fall einfach nur fehlende Sachkenntnis, im ungünstigsten Fall sogar die völlige Selbstüberschätzung der Rolle eines Kommunalpolitikers. Die Feststellungen der Verfassungsrichter betrafen bekanntlich die Wahl und Zusammensetzung des Landtages. Hierbei handelt es sich um ein Parlament im staatsrechtlichen Sinn. Ganz im Gegenteil dazu ist die Lübecker Bürgerschaft als Kommunalvertretung gerade kein Parlament in diesem Sinne, sondern ein im Range darunter stehendes Mitwirkungsorgan ohne Gesetzgebungsgewalt. Deshalb ist es völlig verfehlt, die verfassungsrechtlichen Erwägungen des höchsten Gerichtes im Lande auf die Regelungen der Gemeindeordnung zu übertragen. 

Man muss daher kein Prophet sein, um zu prognostizieren, dass es eine vorgezogene Kommunalwahl aus den genannten Gründen ganz gewiss nicht geben wird. Die Lübeckerinnen und Lübecker werden daher noch knapp drei Jahre mit den „Bürgern für Lübeck“ in der Bürgerschaft leben müssen!



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