Dabei erweist sich bei näherem Hinsehen die Sache als weit weniger skandalös. Schließlich ist es zurecht z.B. an „überlaufenen“ (vormaligen) Gesamtschulen jahrelange, gängige Praxis, ein Auswahlverfahren durchzuführen, in dem u.a. eine bestimmte Zahl von Schulplätzen für Härtefälle reserviert sind (vgl. z.B. das Aufnahmeverfahren an der Lübecker Geschwister-Prenski-Schule, hier). Ärztlich attestierte physische oder psychische Besonderheiten finden hier selbstverständlich Berücksichtigung, ohne dass dies bisher irgendjemand als anrüchig empfunden hätte.
Für den eigentlichen Skandal hat nicht der Bildungsminister, sondern dessen Parteifreund und FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag, Wolfgang Kubicki, gesorgt. Dessen Versuch, die Schuld an dem Erlass auf „die sozialdemokratisch durchzogene Ministerialbürokratie“ im Bildungsministerium zu schieben (vgl. LN-Online vom 05.02.2011, hier), ist einfach nur dümmlich, weil von keinerlei Sachkenntnis getrübt. In einem Ministerium gibt die Hausspitze den politischen Ton an. Das weiß jeder Mitarbeiter und wird regelmäßig von diesen auch respektiert. Selbst wenn einem Bediensteten einmal diese professionelle Einstellung abhanden kommen und die persönliche politische Einstellung die Oberhand gewinnen sollte, gibt es gleich mehrere politische Filter: Jeder politisch bedeutsame Erlass wird als „Leitungsvorlage“ vom Leiter des Ministerbüros und dem Staatssekretär abgezeichnet, bevor er den Minister erreicht. Beide haben in aller Regel das selbe Parteibuch wie der Ressortchef. Herr Kubicki hat sich mit seiner Kritik damit selbst disqualifiziert und seinem Parteifreund Klug einen Bärendienst erwiesen. Der Bildungsminister musste denn auch gestern prompt kleinlaut zugeben, dass er den umstrittenen Erlass selbst abgezeichnet hatte (vgl. LN-Online vom 09.02.2011, hier). Eines zeigt dieser Vorgang ganz deutlich: Wer Herrn Kubicki zum Parteifreund hat, braucht ganz gewiss keine Feinde mehr!