Psychische Erkrankungen unter Generalverdacht

Psychische Erkrankungen beschäftigen immer wieder die Öffentlichkeit, die Medien, die Fachleute und die Politik.
Dabei ist es immer wieder erstaunlich, wie wenig Fachwissen vorhanden ist, wie groß die Ängste bei der Beschäftigung mit psychischen Erkrankungen ist und wie sehr dieses Thema von bestimmten Seiten für die eigenen politischen Interessen verwendet wird (s.u.).

Das ist einer der Gründe, warum sich dieser Blog seit Jahren mit sachlichen Informationen, mit Expertenwissen, Hintergrundinformationen und Aufklärung über psychische Erkrankungen beschäftigt.

Dabei ist es immer wieder verwunderlich, wie pauschal von „Psychischen Erkrankungen" die Rede ist und diese immer wieder in einen Topf geworfen werden. Dabei kommt es auf die Ursachen und den Schweregrad an (siehe Blog: Depressionen-Auf die Ursachen kommt es an).
Niemand käme auf den Gedanken, genauso pauschal von körperlichen Erkrankungen zu reden und alle Betroffenen unter Generalverdacht zu stellen (ganz gleich, ob sie unter einer leichten Infektion oder eine schweren Krebserkrankung leiden).

Dabei wissen alle, die etwas mehr nachdenken, dass psychische Erkrankungen (ebenso wie körperliche Erkrankungen) jeden/jede treffen können und z.B. Depressive Episoden nur ein Ausdruck von psychischer Überforderung ist, die in zahlreichen beruflichen und privaten Belastungen und Überforderungen jeden/jede treffen können.

Wie notwendig exakte Informationen und differenzierte Expertenwissen sind, zeigt sich gerade in der letzten Monaten, in denen sich sowohl die Politik, als auch die Ärzteschaft mit psychischen Erkrankungen beschäftigt haben.

  • Zum einen hat der Entwurf eines Bayerischen " Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz", der im Bayerischen Landtag verabschiedet wurde, zu einer lebhaften Diskussion in der Presse und der Öffentlichkeit geführt.
  • Zum anderen hat sich der 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt mit dem Thema beschäftigt, die medizinische Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen diskutiert und eine verbesserte sektorenübergreifende Versorgung* und mehr interprofessionelle Kommunikation gefordert.

Und war es im ersten Fall (des „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" in Bayern) offensichtlich ein politisch motivierter Versuch, von fachfremden Politikern, parteipolitische Interessen auf Kosten von Menschen mit psychischen Erkrankungen durchzusetzen, so ging es auf dem Ärztetag um eine ernsthafte Diskussion unter Fachleuten, die an einer Verbesserung der Versorgung interessiert waren.

Das Bayerische " Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Das Bayerische " Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" hat zu massivem Protest unter Fachleuten, bei Psychiatrie-Erfahrenen, in der Presse und in der Öffentlichkeit geführt.
Heribert Prantl hat dieses Gesetz in der SZ vom 16.4.18 als „eine Art Polizeirecht gegen psychisch kranke Menschen" bezeichnet.
Er bringt das Gesetz in Zusammenhang mit dem „umstrittenen, superscharfen Polizeigesetz", dem Polizeiaufgabengesetz, (PAG) , in dem die Rechte der Polizei massiv ausgeweitet werden und ein neuer Straftatbestand eingeführt wird ( siehe SZ vom 15.5.18):
Jetzt soll eine „drohende Gefahr" ausreichen, Menschen zu observieren, zu inhaftieren und ohne Gerichtsbeschluss bis zu drei Monate in Untersuchungshaft zu bringen.
Dabei ist der Begriff „drohende Gefahr" im Gesetz nicht bekannt und nicht definiert.

Prantl führt in seinem Artikel weiter aus, dass der Entwurf des dazu führt, " Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" dass depressive Menschen künftig nach Regeln in Krankenhäusern „ festgesetzt werden können, die bisher nur für Straftäter galten".

Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass die Patientendaten von Menschen die per Gerichtsbeschluss in geschlossene Abteilungen untergebracht werden, in einer Unterbringungsdatei fünf Jahr gespeichert und an Behörden, wie der Polizei, den Kreisverwaltungsreferaten oder den Landratsämtern zur Verfügung gestellt werden sollen.

Auf massiven Protest von Experten, Psychiatern, psychiatrischen Fachverbänden, Psychiatrie-Erfahrenen, der Öffentlichkeit und den Medien wurde das Gesetz inzwischen abgeschwächt.
Zuerst war diskutiert worden, diese Unterbringungsdatei nur für ein Jahr zu speichern.
Inzwischen will die CSU ganz auf diese Datei verzichten ( siehe dazu die SZ vom 24.4.18).
Das so geänderte Gesetz soll jedoch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

121. Deutschen Ärztetag in Erfurt

Ganz anders war die Diskussion über psychische Erkrankungen auf dem Deutschen Ärztetag.

Der Deutsche Ärztetag stellte Menschen mit psychischen Erkrankungen in den Mittelpunkt.
Prof. Dr. med.S. Zipfel, Tübingen, beschrieb die zunehmende Häufigkeit von Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen. Sie stehen nach Muskel- und Skeletterkrankungen an der zweiten Stelle der Krankschreibungen in Deutschland.

Sie sind nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung der häufigste Grund für Erwerbsminderungsrenten. Dabei seien die Rentenzugänge wegen psychischer Erkrankungen seit 1993 um 80 Prozent gestiegen.

Intensiv wurden von den Delegierten Maßnahmen diskutiert, um dieser Situation für die Betroffenen Menschen Gericht zu werden.

Ein Maßnahmenkatalog (siehe Ärzteblatt) zu einigen wichtigen Aspekten der Versorgung wurde mit folgenden Punkten verabschiedet:

  • Psychotherapie soll weiter ein Bestandteil der medizinischen Versorgung bleiben
  • eine bessere sektorenübergreifende und interprofessionelle Vernetzung in der Versorgung psychisch kranker Menschen ist notwendig
  • Onlinebasierte Interventionen sollen nur nach einer fachspezifischen Face-to-Face-Diagnose angewandt werden dürfen
  • die Personalausstattung in psychiatrischen Klinken sollte dem wachsenden Bedarf angepasst werden
  • Daten psychisch kranker Menschen dürfen nicht in gesonderten Dateien gespeichert werden.

V.a. der letzte Punkt zeigt eine eindeutige Stellungnahme eines Expertengremiums zur geplanten Unterbringungsdatei im Bayerischen " Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz".

Es verwundert schon, dass die CSU kurz hintereinander zwei Gesetze auf den Weg bringt, die beide schärfer sind, als die Gesetzentwürfe in den übrigen Bundesländern (Polizeiaufgabengesetz, Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz).
Bei dem Bayerischen Psychisch-Kranen-Hilfe-Gesetz werden bewußt und absichtlich Ängste vor Psychischen Erkrankungen geschürt und die Betroffenen unter Generalverdacht gestellt.
Bewußt wird der Eindruck geweckt, dass psychische Erkrankungen umkalkulierbar und gefährlich sind und die Öffentlichkeit vor Menschen mit psychischen Erkrankungen geschützt werden muss. Das ist ein Rückfall in die 30er Jahre und in die schwarze Zeit der Psychiatrie in Deutschland.

Das ist gezielte Falschinformation auf Kosten der Betroffenen.

Damit werden alle Versuche zunichte gemacht, das Verständnis für psychische Erkrankungen in der Öffentlichkeit zu stärken und Menschen dazu zu ermuntern, so schnell wie möglich von den zahlreichen Hilfsangeboten Gebrauch zu machen.
Da hilft es auch nicht, wenn eine geplante „Unterbringungsdatei" nach heftigem Protest aller Experten und Beteiligten zurück gezogen wurde.


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