Gutenberlusconi ist noch lange nicht über alle Guttenberge.
Die Staatsanwaltschaft Hof wird gegen die Ex-Lichtgestalt und ehemaligen MdB ein Ermittlungsverfahren wegen Verstosses gegen das Urheberrecht aufnehmen. „Das wird eingeleitet, da gibt es kein Wenn und kein Aber“, sagt der zuständige Oberstaatsanwalt der Deutschen Presse-Agentur (laut FTD-Newsupdate vom 3.3.11, 17h).
Bei der Staatsanwaltschaft Hof gingen laut FTD gegen Guttenberg rund 80 Strafanzeigen ein, meist mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz. In Berlin sind bei den Strafverfolgungsbehörden noch mal 20 zusätzliche Anzeigen eingegangen.
Nach Paragraf 106 des Urheberrechtsgesetzes ist die Vervielfältigung eines Werks „ohne Einwilligung des Berechtigten“ strafbar – mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Die Staatsanwaltschaft Hof wird gegen die Ex-Lichtgestalt und ehemaligen MdB ein Ermittlungsverfahren wegen Verstosses gegen das Urheberrecht aufnehmen. „Das wird eingeleitet, da gibt es kein Wenn und kein Aber“, sagt der zuständige Oberstaatsanwalt der Deutschen Presse-Agentur (laut FTD-Newsupdate vom 3.3.11, 17h).
Quelle: stefan-niggemeier.de
Bei der Staatsanwaltschaft Hof gingen laut FTD gegen Guttenberg rund 80 Strafanzeigen ein, meist mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz. In Berlin sind bei den Strafverfolgungsbehörden noch mal 20 zusätzliche Anzeigen eingegangen.
Nach Paragraf 106 des Urheberrechtsgesetzes ist die Vervielfältigung eines Werks „ohne Einwilligung des Berechtigten“ strafbar – mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.