Je tiefer man sich im Jurastudium befindet, desto mehr Anspruchsgrundlagen lernt man über die verschiedenen Teile des BGB kennen. Damit nicht jeder kreuz und quer prüft (und um sich viel Arbeit zu ersparen) gibt es eine Reihenfolge, die eingehalten werden muss. Diese schaut so aus:
- Vertraglich
- Quasi-Vertraglich
- Sachenrechtlich
- Deliktisch
- Bereicherungsrechtlich
Die Reihenfolge kann man sich auch wunderbar mit einer kleinen Eselsbrücke merken: “Viel quatsch schreibt der Bearbeiter”.
- Vertraglich
- Quasi-Vertraglich
- C.i.c – culpa in contrahendo
- §§ 311 II, 241 II BGB
- GoA – Geschäftsführung ohne Auftrag
- §§ 677 ff. BGB
- Haftung des Falsus Procurator
- § 179 BGB
- Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
- § 122 BGB
- C.i.c – culpa in contrahendo
- Sachenrechtlich (auch dinglich)
- Primäransprüche
- §§ 985, 1007 I, II, 861, 1004 I BGB
- Sekundäransprüche
- §§ 987 ff. BGB (Nutzungsersatz)
- §§ 989 ff. BGB (Schadensersatz)
- Primäransprüche
- Deliktisch
- Gefährdungshaftung
- §§ 833 S. 1 BGB
- Vermutetes Verschulden
- §§ 831, 832, 833 S. 2, 834 BGB
- Verschuldunghaftung
- §§ 823 I, II, 826 BGB
- Gefährdungshaftung
- Bereicherungsrechtlich
- §§ 812 ff. BGB