Prozessauftakt im PIP Skandal: Erstes Fazit

Mit dem Prozessauftakt vor dem Landgericht Karlsruhe am 13.11.2012 um die gesundheitsgefährdenden Silikonkissen des französischen Herstellers PIP hatte das juristische Tauziehen um die Schadensersatzansprüche der betroffenen Patientinnen begonnen.

Unsere Kanzlei ging mit folgendem Motto in den Prozess: „Mindestens einer soll haften!“

Im Prozess stellte sich sodann heraus, dass die Klägerin sowie ein Zeuge glaubwürdig schildern konnten, dass der Arzt die Risiken bezgl. der PIP-Implantate verharmlost hatte. Auch wies das Gericht darauf hin, dass der TÜV Rheinland bislang nicht ausreichend darlegen konnte, dass er bei der Zertifizierung ausreichende Prüfungen vorgenommen hatte.

Wegen der Haftung der Allianz, der Firma Brenntag und der BRD wies das Gericht darauf hin, dass hier durchaus rechtliche Hürden bestünden. Diese Hürden kann unsere Kanzlei teilweise noch überwinden. Unter Umständen müsste hier eine Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichts gesucht werden.

Im Ergebnis wird eine Haftung des Arztes und des TÜV nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich sein, natürlich bleibt die Entscheidung des Landgerichtes abzuwarten.

Last updated by Maximilian Adelung at 16. November 2012.


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