Prozessauftakt im PIP-Skandal

Heute, am 13.11.2012, beginnt der erste Prozess im PIP-Skandal vor dem Landgericht Karlsruhe. Die geschädigte Patientin macht mit Hilfe des Patientenanwalts Michael Graf unter anderem ein Schmerzensgeld in einer Größenordnung von mind. 30 000 Euro geltend.

Da der Hersteller der Silikonkissen, die französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP), insolvent ist, richtet sich die Klage gegen folgende Beklagte:

Zum einen gegen den Arzt der Patientin, der die Implantate eingesetzt hat. Dieser habe die Patientin nicht wirksam über die Risiken der Implantate aufgeklärt und die PIP-Implantate als besonders sicher dargestellt.

Des Weiteren richtet sich die Klage gegen den französischen Haftpflichtversicherer von PIP, welcher aufgrund der Insolvenz von PIP haften müsste.

Gegen die dritte Beklagte, eine deutsche Chemiehandelsgesellschaft, werden Ansprüche aufgrund einer Verletzung ihrer Produktbeobachtungspflicht geltendgemacht.

Der TÜV Rheinland, welcher die Implantate zertifiziert hat, ist ein weiterer Beklagter, da er seinen Prüfpflichten nicht nachgekommen sei und aus diesem Grunde hafte.

Die Bundesrepublik Deutschland steht aufgrund einer Amtshaftung vor Gericht.

Patientenanwalt Michael Graf geht davon aus, dass mindestens einer der fünf Beklagten haften muss. Auch im Sinne der vielen Geschädigten des PIP-Skandals, dürfen die Patientinnen in so einer Situation nicht völlig alleingelassen werden.

Last updated by Florian Friese at 13. November 2012.


wallpaper-1019588
Katzen-Ernährung: Alles, was Du wissen musst, um Deine Katze gesund zu ernähren
wallpaper-1019588
Who Saw the Peacock Dance in the Jungle?: Ende rückt näher
wallpaper-1019588
Panini Manga gibt vier weitere Lizenzen bekannt
wallpaper-1019588
Please Put Them On, Takamine-san: Weitere Details zur Anime-Adaption bekannt + Promo-Video