Prozess gegen sieben Bahá’í-Führer könnte verhängnisvollen Ausgang nehmen

Prozess gegen sieben Bahá’í-Führer könnte verhängnisvollen Ausgang nehmen

07.01.2010Artikel zu Iran Politik & Gesellschaft erstellt von Presseerklärung des Büro für Außenbeziehungen des Nationalen Geistigen Rates de

Die iranische Regierung macht Bahá’í für gesellschaftliche Unruhen verantwortlich / Appell an die Bundesregierung

Prozess gegen sieben Bahá’í-Führer könnte verhängnisvollen Ausgang nehmen

BERLIN, 6. Januar 2010 – Am kommenden Dienstag, dem 12. Januar, soll der Prozess gegen die Führungsmitglieder der iranischen Bahá’í-Gemeinde beginnen, die seit fast zwei Jahren im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert sind. Dies teilten nach Informationen der Bahá’í-Gemeinde Deutschland die iranischen Anwälte der fünf Männer und zwei Frauen mit. Sie sind sieben von 48 Bahá’í, die derzeit aufgrund ihrer Glaubens in Haft sind.
Seit einigen Tagen beschuldigen staatlich gelenkte Medien die Bahá’í der Mitverantwortung an den landesweiten Unruhen. „Die aktuelle Meldungen in Folge des Ashura-Festes am 27. Dezember lösen bei den Bahá’í größte Besorgnis aus“, sagt der Sprecher der Bahá’í-Gemeinde Deutschland, Professor Ingo Hofmann. „Dies ist der absurde Versuch, die gegenwärtigen Unruhen und das Versagen der iranischen Regierung zur Urteilsbegründung am 12. Januar heranzuziehen.“ Es solle ein weiterer, schwerwiegender Anklagepunkt aufgebaut werden, nachdem die iranische Regierung bereits im vergangenen Jahr den Bahá’í „Spionage für Israel“, „Propaganda gegen die Islamische Republik“ sowie andere Besorgnis erregende Beschuldigungen vorgeworfen hatte. „Ganz eindeutig soll die Öffentlichkeit gegen die Bahá’í eingenommen werden. Die Unruhen dienen als Vorwand für ein wahrscheinliches Schnellverfahren und sehr harte Urteile“, so Hofmann. 
Dem entspricht, dass am vergangenen Sonntag, dem 3. Januar, Regierungsmitarbeiter dreizehn Bahá’í in ihren Wohnungen in Teheran verhafteten. Die Bahá’í wurden nach Angaben der Internationalen Bahá’í-Gemeinde in Gewahrsam des Geheimdienstministeriums genommen, um sie zu zwingen, sich nicht an weiteren Demonstrationen zu beteiligen. Die Bahá’í weisen indes eine Mitverantwortung an den gewaltsamen Ausschreitungen strikt zurück und betonen demgegenüber den friedlichen Charakter ihres Glaubens. Die Verfolgung der Bahá’í in der Islamischen Republik Iran sei allein religiös motiviert.
„Wir appellieren an die Bundesregierung, eng die Entwicklungen zu beobachten und einen fairen Prozess nach internationalen Standards zu fordern. Insbesondere muss das anstehende Verfahren öffentlich geführt und die Sicherheit der Angeklagten während des Prozesses und danach gewährleistet werden. Die iranische Regierung muss für alle Verletzungen internationaler Rechtsstandards verantwortlich gemacht werden“, sagte Professor Ingo Hofmann.
Die sieben Angeklagten sind Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm. Sie wurden im Frühjahr 2008 verhaftet. Die anwaltliche Vertretung hat das von Shirin Ebadi mitbegründete Defenders for Human Rights Centre übernommen. Insgesamt sind 48 Bahá’í in iranischen Gefängnissen inhaftiert. Seit März 2009 wurden rund 60 Bahá’í verhaftet und waren verschieden lang - von einem Tag bis hin zu mehreren Monaten – inhaftiert. Mit über 300.000 Anhängern ist die iranische Bahá’í-Gemeinde die größte religiösen Minderheit des Landes.

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