Die „Grüne Ökonomie“ ist um einen Skandal reicher. Der Windkraftfinanzierer Prokon ist pleite und droht die Ersparnisse von 75.000 Menschen zu „verbrennen“. Damit reiht sich Prokon ein in eine Serie von Firmenpleiten der Green Economy, die für viele Kleinanleger zum Alptraum wurden. Die Bundesregierung will den Fall aufarbeiten, um Verbraucher besser vor riskanten Finanzprodukten zu schützen. Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) solle in Abstimmung mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Vorschläge machen.
Die Prokon Regenerative Energien GmbH aus Itzehoe hat im Januar Insolvenz anmelden müssen. Zuvor hatte die Unternehmensführung die Anleger davor gewarnt, ihr Kapital abzuziehen – weil sonst die Pleite drohe. Das Unternehmen hat ungefähr 1,4 Milliarden Euro von rund 75.000 Menschen über die Ausgabe von Genussrechten eingesammelt und eine Verzinsung zwischen sechs und acht Prozent versprochen. Unternehmensführer Carsten Rodbertus hatte betont, dass 95 Prozent der Anleger ihr Kapital nicht abziehen dürften.
Auf die Genussschein-Inhaber sei so in unangemessener Weise Druck ausgeübt worden, meint der Bundesverband der Verbraucherzentrale und verlangt von Prokon, dies zu unterlassen. Die Unternehmensführung entschuldigte sich zwar, machte aber auch gleichzeitig deutlich, dass die Anleger durchaus auf ihr Geld warten müssten. So lasse der Insolvenzverwalter prüfen, ob die gekündigten Genussrechte überhaupt ausgezahlt werden müssten.
Prokon wird seit Jahren von Anleger- und Verbraucherschützern kritisiert. Immer wieder wurde auf die Risiken eines Engagements bei Prokon und die Intransparenz des Geschäftsmodells gewarnt. Es wurde auch der Verdacht geäußert, dass es sich um ein Schneeballsystem gehandelt habe, bei dem Zinsen für Altanleger aus dem Geld von neuen Genussscheinkäufern finanziert wurden. Michael Olbrich, Direktor und Professor des Instituts für Wirtschaftsprüfung der Universität des Saarlandes, hat sich für ein Gutachten durch die Zahlen des Unternehmens gekämpft und urteilt: „Ich habe ernste Zweifel daran, dass es sich bei Prokon um ein seriöses Unternehmen handelt (…) Wir haben bei dem Unternehmen nie Erfolge gefunden, die die hohen Zinsen rechtfertigen. Das Unternehmen nimmt unseres Erachtens operativ gar nicht so viel ein, wie es an die Anleger ausschüttet.“ Allein von Januar bis Oktober 2013 sollen 67 Millionen Euro Zinsen gezahlt worden sein, was dem Doppelten des operativen Gewinns entspricht.
Dennoch ist es der Firma durch viel Werbung, zahlreichen Veranstaltungen und aufwendigen Inszenierungen gelungen, das Vertrauen der Anleger zu bekommen. Nach Angaben des Unternehmens sind die meisten Investoren ältere Menschen, die Geld für einen guten Zweck anlegen wollten. Das üppige Renditeversprechen in einem Umfeld der niedrigen Zinsen hat sein übriges dazu getan.
Solche üppigen Versprechen für unternehmerische Beteiligungen, zu denen auch Genussrechte zählen, gelten unter Experten als riskant. Dorothea Mohn von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) äußert, ihr Eindruck sei es, dass Prokon das Risiko heruntergespielt habe. Für Kleinanleger, die eine Altersvorsorge oder ein kleines Vermögen aufbauen wollen, seien Genussrechte schlicht zu risikobehaftet. „Genussrechte stellen eine direkte Beteiligung an einer bestimmten Firma dar, allerdings ohne Mitspracherecht und im Nachrang im Falle einer Insolvenz dieser Firmen. Wenn diese insolvent geht, muss man mit einem Totalverlust rechnen.“ Die Seriosität solcher Produkte sei für den Verbraucher nur schwer einschätzbar und nach der Anlageentscheidung nur schwer im Blick zu behalten. Die Hauptkritik der Verbraucherschützer sei aber, dass sich Prokon mit seiner Werbung an Kleinsparer gewandt habe und das mit einem Produkt, dass bestenfalls für Spekulanten geeignet sei. Anlegerschützer sind sich weitgehend einig: Die Geldgeber werden ihr Geld, das sie Prokon anvertraut haben, zum großen Teil abschreiben müssen.
Prokon ist aber kein Einzelfall. Ökologische Kapitalanlagen haben Anlegern in letzter Zeit hohe Verluste gebracht. Nach der Analyse der Rating-Agentur Scope platzten seit 2010 die Anleihen von insgesamt 14 mittelständischen deutschen Emittenten. Drei Viertel davon kamen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien. Ein Großteil der Anleihen, die teilweise oder ganz ausgefallen sind, kam aus dem Bereich der Solarenergie. 2012 ging der Planer von Solarkraftwerken Solar Millenium unter: 30000 Anleger verloren rund 200 Millionen Euro. Der Solaranlagenbauer Solarworld konnte nur gerettet werden, weil Aktionäre auf 95 Prozent ihres Kapitals verzichteten und Anleihegläubiger einen Schuldenschnitt in Kauf nahmen – insgesamt rund 500 Millionen Euro. Kurz darauf erwischte es die Firma Windreich. Diese hatte sich mit Windparkprojekten auf hoher See übernommen. Ein dreistelliger Millionenbetrag steht auch hier auf dem Spiel.
Die Bundesregierung hat angekündigt, den Grauen Kapitalmarkt strenger zu regulieren und Kleinanleger besser vor riskanten Finanzprodukten zu schützen. Laut Presseberichten prüfe die Regierung auch, den Verkauf riskanter Finanzprodukte an Kleinanleger zu verbieten. Gleichzeitig verweist das Finanzministerium auf die Eigenverantwortung der Anleger: „Dies ändert nichts daran, dass dem Verbraucher und Anleger eine Schlüsselrolle bei seiner eigenen Entscheidung zu investieren zukommt.“ Der Anleger solle in der Lage sein, eine verständige und informierte Anlageentscheidung zu treffen. Dagegen weist die Stiftung Warentest darauf hin, dass Prokon die Genussrechte in Postwurfsendungen als „Alternative zur Bank oder Lebensversicherung“ angeboten und hinzugefügt hatte: „Nur eine Investition in Sachwerte bietet Ihnen einen wirksamen Vermögensschutz!“ Durch den Kauf von Genussrechten werde man aber kein Miteigentümer an Sachwerten, erklärten die Experten der Stiftung.
Das Deutsche Aktieninstitut sieht die Gefahr eines Verbots von Genussrechten. „Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Anlegern Vorschriften zu machen, in welche Anlageformen und in welche Branchen sie investieren“, sagte Christine Bortenlänger, die Leiterin des Aktieninstituts. Ähnlich äußerte sich Sven Giegold, Mitglied der Grünen Fraktion im Europaparlament. Er schreibt: „Anlegerinnen und Anlegern zu verbieten, Risiken einzugehen, ist bevormundend. Auch Kleinanleger haben das Recht ihr Geld aufs Spiel zu setzen. (…) Risiko an sich ist das falsche Kriterium für Beschränkungen von Finanzprodukten. Das wäre Bevormundung statt Anlegerschutz.“ Dagegen kritisierte die LINKE-Finanzpolitikerin Susanna Karawanskij die Untätigkeit der vergangenen Bundesregierungen und forderte eine „schlagkräftige Finanzaufsicht sowie einen Finanz-TÜV, um den Grauen Kapitalmarkt zu Grabe zu tragen“. Ein „derart intransparenter und hochriskanter Anlage-Cocktail“ wie im Fall Prokon dürfe gar nicht erst auf dem Markt landen.
zuerst veröffentlich in: Unsere Zeit (7.02.2014)