Dr. Koch war Arbeitsrichter beim Arbeitsgericht Stralsund und später beim Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Ab Juni 2005 war er sodann Richter am Bundesarbeitsgericht, zunächst beim 7. Senat. Ab September 2009 war Dr. Koch dann beim 1. Senat des BAG.
Mit Wirkung zum 1.02.2016 wird Dr. Koch der Vorsitzender des 2. Senats beim BAG. Der 2. Senat ist insbesondere zuständig für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung sowie daran anschließende Abfindungs- und Weiterbeschäftigungsansprüche.
Aus Weiterbildungen ist Dr. Koch vielen Rechtsanwälten (besonders Fachanwälten für Arbeitsrecht, die sich regelmäßig weiterbilden müssen) bekannt. Viele Kollegen schätzen sein Fachwissen und vor allem die humorvolle Art, wie er dieses vermittelt.
Gratulation (und hoffentlich viele „klare” Entscheidungen!
Rechtsanwalt Andreas Martin / Fachanwalt für Arbeitsrecht