Um mein Zertifikat zu behalten muss ich produktneutral beraten.
Folgendes steht in der "Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland":
"...2.7 Ausschluss von Produktwerbung und/oder Kopplung an einen Produktverkauf
Aktivitäten im Bereich der qualifizierten Ernährungsbildung gemäß dieser Rahmenvereinbarung schließen eine Produktwerbung, Handel oder Vertrieb von Produkten und/oder die Kopplung an einen Produktverkauf aus (Fachmedien ausgenommen)..."
In einem Gespräch ist mir gesagt worden, dass es doch wohl nicht möglich wäre, produktneutral zu beraten, wenn man mit einem Lebensmittelhersteller zusammenarbeiten würde.
Das ist halt die große Kunst.
Nur als kleines Beispiel: Ich habe,zusammen mit fünf anderen Kolleginnen, etwas für einen großen Cerealienhersteller erstellt. Trotzdem empfehle ich lieber Haferflocken, als die gezuckerten Produkte dieses Herstellers. Betriebswirtschaftlich wäre ich dumm gewesen, dieses Angebot abzulehnen. Auch mein Name ist dort bekannt.
Als "größeres" Beispiel möchte ich jetzt die Kollegin Birgit Blumenschein nennen. Sie ist im Moment präsent in den Medien, da sie zusammen mit Sabine Lisicki, die an einer Glutensensitivität leidet, für Dr. Schär über diese Unverträglichkeit aufklärt.Es gibt ja Unterschiede im Beschwerdebild.
Schon vor einiger Zeit habe ich mit Birgit Blumenschein zum Thema "Produktneutralität" telefoniert und sinngemäß kam von ihr die Antwort: "Ich bin Profi genug um meinen Patienten auch andere Anbieter von glutenfreien Produkten nennen zu können."
Und noch ein weiteres Statement von ihr:
"..ich bin nur Honorarkraft- und die Zusammenarbeit ist für mich, wie die mit einem arzt und einer Kasse - eng oder doch nicht. Es geht nicht um den Produktverkauf, sondern um die Unterlagen und den Fachkräfteaustausch..."
Und hier noch der Link zur Pressekonferenz.
Bildquellenangabe: M. Großmann / pixelio.de
Folgendes steht in der "Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland":
"...2.7 Ausschluss von Produktwerbung und/oder Kopplung an einen Produktverkauf
Aktivitäten im Bereich der qualifizierten Ernährungsbildung gemäß dieser Rahmenvereinbarung schließen eine Produktwerbung, Handel oder Vertrieb von Produkten und/oder die Kopplung an einen Produktverkauf aus (Fachmedien ausgenommen)..."
In einem Gespräch ist mir gesagt worden, dass es doch wohl nicht möglich wäre, produktneutral zu beraten, wenn man mit einem Lebensmittelhersteller zusammenarbeiten würde.
Das ist halt die große Kunst.
Nur als kleines Beispiel: Ich habe,zusammen mit fünf anderen Kolleginnen, etwas für einen großen Cerealienhersteller erstellt. Trotzdem empfehle ich lieber Haferflocken, als die gezuckerten Produkte dieses Herstellers. Betriebswirtschaftlich wäre ich dumm gewesen, dieses Angebot abzulehnen. Auch mein Name ist dort bekannt.
Als "größeres" Beispiel möchte ich jetzt die Kollegin Birgit Blumenschein nennen. Sie ist im Moment präsent in den Medien, da sie zusammen mit Sabine Lisicki, die an einer Glutensensitivität leidet, für Dr. Schär über diese Unverträglichkeit aufklärt.Es gibt ja Unterschiede im Beschwerdebild.
Schon vor einiger Zeit habe ich mit Birgit Blumenschein zum Thema "Produktneutralität" telefoniert und sinngemäß kam von ihr die Antwort: "Ich bin Profi genug um meinen Patienten auch andere Anbieter von glutenfreien Produkten nennen zu können."
Und noch ein weiteres Statement von ihr:
"..ich bin nur Honorarkraft- und die Zusammenarbeit ist für mich, wie die mit einem arzt und einer Kasse - eng oder doch nicht. Es geht nicht um den Produktverkauf, sondern um die Unterlagen und den Fachkräfteaustausch..."
Wir sind alle Profis (hoffe ich wenigstens) und eine bessere Werbung für unseren Beruf gibt es im Moment nicht. Außerdem wäre man schön dumm (oben bereits beschrieben), wenn man solche einen Auftrag ablehnen würde.Und hier noch der Link zur Pressekonferenz.
Bildquellenangabe: M. Großmann / pixelio.de