Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (31.10.12) den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes beschlossen.
"Illegal eingeschlagenes Holz
Bereits im Juli 2011 war das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz in Kraft getreten. Bislang regelte das Gesetz aber lediglich die nationalen Kontrollen von Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU separate Partnerschaftsabkommen gegen den illegalen Holzeinschlag abgeschlossen haben. Entsprechende Abkommen wurden bislang mit sechs Tropenländern ausgehandelt: Ghana, Republik Kongo, Republik Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Indonesien und Liberia. Mit weiteren Ländern wie beispielsweise Malaysia führt die Europäische Kommission derzeit Verhandlungen.
Mit der nun anstehenden Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes wird nun Holz aus allen Ländern erfasst - auch solches aus der EU selbst. Ab 3. März 2013 ist damit EU-weit die Vermarktung von illegal eingeschlagenem Holz verboten und alle Marktteilnehmer, die Holz oder Holzprodukte erstmalig in Verkehr bringen, müssen bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten. Dazu gehören Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren zur Einschätzung und - wenn nötig - zur Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte. Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz regelt zudem die Kontrollbefugnisse der zuständigen Behörden und die Voraussetzungen für die Beschlagnahmung von Holz.
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Jährlich werden derzeit rund 13 Millionen Hektar Wald