Die Gruppierung wird in den Verfassungsschutzberichten 2008 und 2009 jeweils in der Rubrik "Rechtsextremistische Bestrebungen und Verdachtsfälle" und "Rechtsextremismus" erwähnt, dies ist auch auf Grund deren rassistischer Propaganda durchaus verständlich. Vertreter von pro Köln halten diese Erwähnung für nicht gültig, da es keine Anhaltspunkte dafür gäbe, dass die Bewegung die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen oder beseitigen wolle. Allerdings reichen auch schon rassistische oder diskriminierende Forderungen aus, um als Rechsextrem erkannt zu werden und diese Forderung sind bei Pro NRW eindeutig vorhanden.
Diskriminierung im Parteiprogramm
Das Gericht begründete seine Entscheidung auch mit der bewussten Herabsetzung von Menschen anderer Herkunft und Religion, wie Pro NRW dies immer wieder bei Menschen muslimischen Glaubens tut. Auch die Zusammenarbeit mit der rechtsextremen, ausländerfeindlichen und islamhassenden FPÖ dürfte nicht zu einer Veränderung dieser Einschätzung beitragen.