Privater Cannabis-Anbau bei Schwerkranken möglicherweise legal

In vielen Fällen schwerer Erkrankungen sind die betroffenen Patienten medikamentös austherapiert. Dies bedeutet, dass oft nur noch starke Schmerzmittel, wie z.B. Morphium, eine Linderung ihrer Schmerzen bewirken können. In einigen Fällen stellt jedoch eine Therapie mit Cannabis eine Alternative zu diesen Opiaten dar. Bei dieser Therapie entfallen auch die schwerwiegenden Nebenwirkungen, welche mit Opiaten einhergehen. Der private Anbau von Cannabis war jedoch bis jetzt verboten.

Das Verwaltungsgericht Köln hat nun der Klage eines an Multiple-Sklerose erkrankten Patienten, teilweise stattgegeben, mit welcher dieser eine Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken begehrte.

Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte vorher die Erlaubnis zum Anbau von Cannabis aufgrund eines Verstoßes gegen das internationale Suchtstoffübereinkommen verweigert. Hiergegen richtete sich die Klage.

Das VG Köln ist in seinem Urteil der Auffassung, dass die Sicherungsmaßnahmen in der Wohnung des Patienten einen  Zugriff Dritter verhindern und die Therapie mit eigenangebauten Cannabis dem Patienten nicht schadet.

Ein Verstoß gegen das internationale Suchtstoffübereinkommen führt nach Ansicht des Gerichts somit nicht zwangsläufig zum Versagen einer Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis. Das BfArM hatte  bei seiner Entscheidung einen Ermessensspielraum, bei welchem auch die Interessen des Patienten Berücksichtigung finden müssen.

Dieses Ermessen wurde von der Behörde jedoch fehlerhaft ausgeübt.

Das BfArM muss daher über den Antrag  des Patienten neu entscheiden und bei der Ermessensentscheidung auch den jetzigen Gesundheitszustand des Patienten berücksichtigen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 


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