Eltern stehen mitunter vor der Entscheidung, ob sie ihr Kind privat oder gesetzlich versichern wollen. Manche fragen auch den Kinderarzt nach seiner Meinung, ein Versicherungsvertreter (der privaten PKV) wird sicher eine klare Meinung haben. Privat versichern können sich alle die, welche nicht der gesetzlichen KV unterliegen, also Beamte, Selbständige, Arbeitnehmer mit einem Verdienst über 53500 € p.a. oder unter 450 €, außerdem Studierende.
Was sind die Vorteile einer Privatversicherung für Kinder?
– In der Zahnbehandlung und bei Brillen wird i.d.R. deutlich mehr übernommen, als in der GKV
– Viele private Kassen übernehmen von vorne herein besondere Therapien wie Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie. Für wen das wichtig ist, liegt bei Privatversicherungen sicher richtig, auch wenn sich viele gesetzliche Versicherungen inzwischen ebenfalls aus Werbegründen mit diesen Kostenübernahmen schmücken, medizinisch-wissenschaftlichen Sinn muß man hier nicht suchen.
– In vielen Praxen werden Privatversicherte immer noch bevorzugt behandelt, was Terminvergaben oder grundsätzliche Behandlung angeht, s.u. – mich rein persönlich interessiert das nicht so sehr, meine fMFA fragen auch nicht nach der Versicherung, wie das andere machen.
Was sind die Nachteile?
– die PKV kostet zunächst einmal mehr, da auch für die Kinder extra bezahlt wird, eine Familienversicherung gibt es nicht. Viele Versicherung zahlen aber Rückvergütungen, wenn keine Ansprüche geltend gemacht werden.
– Es finden medizinische Prüfungen statt, bei Neugeborenen kein Problem, bei älteren Kindern wird genauestens die Krankenvorgeschichte geprüft und mitunter Behandlungen ausgeschlossen. Da mussten wir schon diskutieren, dass die Neugeborenengelbsucht keine lebenslange Lebererkrankung bedeutet oder die vereinzelten akuten Bronchitiden kein Asthma
– Bei manchen Behandlungen muß mehr “erstritten” werden als in der GKV – ich erlebe, das z.B. sinnvolle Impfungen, die aber (noch) nicht Stiko-empfohlen sind, i.d.R. in der PKV auch nicht bezahlt werden (FSME, Meningokokken B). Auch bei kostenintensiven Behandlungen wie Hyposensibilisierungen muß vorher eine Kostenübernahme genehmigt werden. Diese Probleme sehen wir in der GKV eigentlich nur bei chronisch kranken oder behinderten Kindern, bei denen die Eltern jedes Hilfsmittel extra begründen müßen. Das kann aber in der PKV genauso passieren.
– Auch bei PKV gibt es zwischenzeitlich so manche Behandlungshürde: So werden nur Medikamente von bestimmten Pharmafirmen übernommen (wie auch in der GKV) und auch die PKV besteht selbstverständlich auf eine Verordnung eines Arztes. Zu Recht: Die Einstellung, “ich bin privatversichert, also schreiben Sie mir das mal auf” entbehrt jeder medizinischen Sinnhaftigkeit.
Aus ärztlicher Sicht sind Privatpatienten gerne gesehen, das hat zwei einfache Gründe: Die Bezahlung der ärztlichen Leistung ist meist besser dotiert und landet auch schneller auf dem Konto – wenn gezahlt wird. Denn auch bei Patienten gibt es genug schwarze Schafe, die die Zeche prellen. Hier ist ein Nachteil: Ich trage das wirtschaftliche Risiko, dass ich auf meinen Kosten sitzenbleibe.
Bei Gesetzlichversicherten gibt es unter den Begriffen des so genannten Regelleistungsvolumens und Fallzahlbegrenzung noch immer eine Deckelung der Behandlungszahlen: Überschreitet das Behandlungsvolumen die Zahl des Vorjahresquartales, erhalte ich diese Patienten nicht oder nur abgestaffelt bezahlt. Das ist auch der Grund, warum manche Praxis für Gesetzlichversicherte einen Aufnahmestopp verfügen: Sie bekommen sie schlichtweg nicht bezahlt. Ds gibt es in der Privatversicherung nicht. Der Vertragspartner ist der Patient selbst, nicht die Versicherung. Deshalb müssen übrigens manchmal Gesetzlichversicherte länger auf einen Termin warten: Das Budget ist schlicht erschöpft.
In der Summe gleichen sich PKV und GKV immer mehr aneinander an, es gibt hier und da Hürden zu überwinden, wenn es um die Bezahlung geht. Um auf beiden Seiten die Kunden nicht zu verlieren, hat sich jede Seite eine Aufweichung der Vorgaben ausgedacht: So gibt es Zusatzversicherungen für GKV-Versicherte, die lediglich z.B. die Zahnbehandlung abdecken oder eine bessere Krankenhausversorgung (Chefarztbehandlung! Wer’s braucht… Aber ein Einzelzimmer mit einem kranken Kind kann Vorteile haben.). Dann gibt es Kostenerstattungsmodelle der GKV, d.h. die Kassen können individuelle Heilverfahren im Nachhinein erstatten, müssen aber zunächst vom Versicherten vorgestreckt werden. Ein anderes Novum ist der Basistarif, welcher so kompliziert verklausuliert ist, dass er sich weder bei Patienten noch den Ärzten herumgesprochen hat.
Eines sollte man außerdem nicht vergessen: Die Erstattung bei PKV und GKV hängt in hohem Maß vom zuständigen Sachbearbeiter ab – hier wird oft a) nach Aktenlage oder b) Großzügigkeit oder c) Quote entschieden. Es gibt viele Berichte, wonach Anfragen zu Kostenerstattung primär abgelehnt wurden, um dann nach Nachhaken doch noch durchzugehen. Da unterscheiden sich die Versicherungsformen nicht. Streiten wir uns nun noch darüber, ob dieser oder jener medizinisch besser oder schlechtet versorgt ist (PKV-Versicherte erhalten manches Mal überflüssige Therapien und Diagnostiken), ist das Entscheidungschaos perfekt.
(Für B.t.H.)