Print vs. Digital

“Mein” Richter hatte heute in der Verhandlung die StVO nicht zur Hand. Ich konnte ihn und die beiden anwesenden Rechtsanwälte dadurch beeindrucken, dass ich die gewünschte Norm (§ 9 Abs. 5 StVO) mit meinem iPod touch aufrufen konnte. Ja, in “datt kleine Dingen hier” passen tatsächlich viele viele Gesetze.

Meine beiden kleinen Nichten sind dagegen beeindruckt, wenn sie sehen, wie dick gedruckte Gesetzessammlungen sind.
Print vs. Digital
Es wird Zeit, dass die Justiz komplett auf iPads umstellt. Ich möchte nicht wissen, wie viele Stunden bundesweit mit dem Nachheften von Ergänzungslieferungen verplempert werden.

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